Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Maßnahmen zur Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung ermöglichen Arbeitslosen eine passegenau Eingliederung.
Wer wird gefördert
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung wegen eines Qualifikationsdefizits erhalten KundInnen der Bundesagentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Finanzierung der Maßnahme.
Was wird gefördert
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmeträger verantwortlich.
Wichtige Förderbedingungen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Link zur Website
Kontakt
Agentur für Arbeit/Jobcenter: Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800-4555500
Hinweis
Die Agentur für Arbeit kann das Maßnahmeziel, die Dauer und den Maßnahmeinhalt im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden.
Druckversion
|
Assistierte Ausbildung (AsA)
Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.
Wer wird gefördert
Teilnehmen können Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit dafür vorgeschlagen werden. Sprich darüber mit deiner Berufsberatung oder deinem Jobcenter.
Was wird gefördert
Die Assistierte Ausbildung bietet Hilfen
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Wichtige Förderbedingungen
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Maßnahme zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Falls du an einer ausbildungsvorbereitenden Phase vor Beginn einer Ausbildung teilnimmst, hast du sogar Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Link zur Website
Kontakt
Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Hinweis
Die Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.
Druckversion
|
Ausbildung junger Erwachsener (AjE)
Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Arbeitslose und Beschäftigte zwischen 25 und 35 Jahren, die
- noch keinen (in Deutschland anerkannten) Berufsabschluss haben
- einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten und
- bereits über (erste) berufliche Vorerfahrungen verfügen, die im Bereich des gewünschten Berufsabschlusses erworben wurden.
Was wird gefördert
Ausgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der IHK oder HWK führen:
- Elektroniker_in - Energie- u. Gebäudetechnik,
- Elektroanlagenmonteur_in
- Fachinformatiker_in - Anwendungsentwicklung,
- Fachinformatiker_in - Systemintegration,
- Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachlagerist_in,
- Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger_in,
- Gebäudereiniger_in,
- Friseur_in,
- Hotelfachmann/-frau,
- IT-Systemelektroniker_in,
- IT-Systemkauffrau/mann,
- Kauffrau/mann für Büromanagement,
- Kauffrau/mann im Einzelhandel,
- Kosmetiker_in,
- Koch/Köchin,
- Kfz-Mechatroniker_in,
- Maler_in und Lackierer_in,
- Mediengestalter_in - Digital u. Print,
- Textil- und Modenäher_in,
- Textil- und Modeschneider_in,
- Tischler_in,
- Verkäufer_in,
- Zimmerer_in
Stand Juni 2019
Wichtige Förderbedingungen
Für die Beratung von Interessent_innen und die Feststellung beruflicher Vorerfahrungen stehen die beauftragten Bildungsdienstleister zur Verfügung. Sie bieten nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfreie Einstiegsberatungen an. Nähere Informationen zu den konkreten Ansprechpartner_innen entnehmen Sie der beiliegenden Liste .
Liste der 4 Bildungsanbieter
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH Bernburger Str. 27, 10969 Berlin Ansprechpartner/in: Manuela Schach Tel.: +49 30 69 00 85 -49 E-Mail: sm.schach@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Ausbildung junger Erwachsener (AjE) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss ermöglichen.
Wer wird gefördert
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Was wird gefördert
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.
integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
kooperatives Modell: Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.
Wichtige Förderbedingungen
Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
- Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen
Link zur Website
Kontakt
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Hinweis
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung (BVBO 2.0) für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler erhalten eine praxisnahe Berufsorientierung.
Wer wird gefördert
Das Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler richtet sich schultypübergreifend an die Schüler/innen der Klassen 8 bis 10 bzw. 13, die an einer individuell ausgerichteten, praxisnahen Berufsorientierung interessiert sind. Es geht um:
- Vertiefung berufs-/betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeitswelt sowie den Hochschulen,
- vertiefte Eignungsfeststellung, Stärken-Schwächen-Analysen,
- Verbesserung des beruflichen Entscheidungsverhaltens,
- Nutzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Berufswegeplanung und Bewerbung um Ausbildungs- und Studienplätze.
Was wird gefördert
Interessierten Schüler/innen werden die bestehenden Angebote transparent gemacht und in Form von Bausteinen unterbreitet.
Er/sie kann sich daraus ein individuelles Programm zusammenstellen um eine Berufswahl zu treffen.
Wichtige Förderbedingungen
Grundlage des Programms ist seit dem 01.04.2012 der §48 im SGB III, verbunden mit §130 SGB III, worin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Grundlagen der Förderung der vertieften Berufsorientierung fortgeschrieben hat. Über die Teilnahme am Programm entscheidet eine Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Auftraggeber zusammensetzt.
Im Rahmen der Förderung werden alle von Bildungsdienstleistern erbrachten und nachgewiesenen Teilnahmestunden mit 5,50 € vergütet.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Tel.: 0049-30-69008514 Fax: 0049-30-69008515 E-Mail: office@zgs-consult.de
Frank Schobes Tel.: +49 30 69 00 85 -75 Fax: +49 30 69 00 85 -15 f.schobes@zgs-consult.de
Hinweis
BVBO wird finanziert aus Mitteln des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) sowie aus Mitteln der Agenturen für Arbeit des Landes Berlin.
Druckversion
|
Berliner Weiterbildungsprämie
Ziel des Programms ist es, berufliche Weiterbildungen in Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges zu fördern, indem Mehrbelastungen für Beschäftigte gemindert werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht.
Was wird gefördert
Die Förderung berücksichtigt lediglich Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat.
Sofern eine Weiterbildung an allen Tagen eines Monats erfolgt, werden 250€ Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage eines Monats in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt.
Wichtige Förderbedingungen
Die Weiterbildung und der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sein. Eine Antragstellung kann nur erfolgen, sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. Außerdem muss der Zuwendungsempfangende einen Erstwohnsitz in Berlin haben.
Druckversion
|
Berufsorientierung für Flüchtlinge
Schrittweise Heranführung Geflüchteter und Zugewanderter an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch intensive Sprachvermittlung und fachliche Berufsorientierung mit individueller Begleitung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration von Frauen durch eine Ausbildung.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen.
Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen, sowie deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
- Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben,
- Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierungskurse,
- Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern,
- integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse,
- Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs,
- intensive, individuell auf die Teilnehmenden zugeschnittene Begleitung während der Kurse,
- Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.
Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Wichtige Förderbedingungen
Teilnehmende sollen:
- die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
- über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
- in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
- deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen,
- über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
- eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.
Druckversion
|
Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Kooperationspartner in der Nähe finden, mit denen Ausbildungsmöglichkeiten und regionale Wirtschaftsstrukturen verbessert werden können
Wer wird gefördert
Unternehmen, Organisationen und Bildungsanbieter.
Was wird gefördert
Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und bei der Umsetzung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen sollen lokale Akteurinnen und Akteure verstärkt einbezogen werden.
Wichtige Förderbedingungen
Ziel des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) ist es, beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort zu erschließen. Es werden vernetzte Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und durch die Umsetzung passgenauer Angebote den Adressaten des Programms beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt notwendige Unterstützung anbieten.
Ziel des Programms Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB) ist es, durch partnerschaftliche Ansätze auf lokaler Ebene Beschäftigungspotenziale zu erschließen. Es sollen partizipative, integrierte und nachhaltige Projekte entwickelt werden. Nach Möglichkeit sind Aspekte der Sozialraumorientierung einzubinden.
Ziel des Programms Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM) im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit ist die nachhaltige Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke durch Maßnahmen zum Ausbau der wirtschaftsnahen, „weichen" Infrastrukturen (Netzwerke, Kooperationsvorhaben, Beratungskapazitäten, Standortmanagements u.a.)
Druckversion
|
Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen
Wer wird gefördert
Beschäftigte und Auszubildende
Was wird gefördert
Bildungszeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für als Bildungszeit anerkannte Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstr. 106 10969 Berlin,
Tel.: 030 9028-1414 oder -1482 Fax: 030 9028-2173
Hinweis
Beschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.
Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite.
Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt.
Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)
Druckversion
|
EMSA - Erfolg mit Sprache und Abschluss
Berufsabschlüsse für erwachsene Migrantinnen und Migranten.
Das Projekt EMSA – Erfolg mit Sprache und Abschluss hat das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt an Angeboten teilhaben, die zum Berufsabschluss führen.
Wer wird gefördert
Arbeitslose, an- und ungelernte Migranten und Migrantinnen über 25 Jahren.
Was wird gefördert
Beratung der Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss
Die trägerneutrale Beratung von Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss.
Kompetenzfeststellung
Eine ergebnisoffene Kompetenzfeststellung schafft Orientierung und hilft so, Irrwege und Abbrüche zu verhindern.
Begleitung von Übergängen
Zwischen Beratung und Qualifizierungsangebot begleitet EMSA arbeitslose wie beschäftigte Migrantinnen und Migranten, die über 25 Jahre alt sind und verhandelt mit Unternehmen, Jobcentern und zuständigen Stellen.
Beratung der Bildungsträger bei der Konzeption adressatengerechter Angebote
Ein weiterer Ansatzpunkt von EMSA zur gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an abschlussbezogenen Angeboten ist die adressatengerechte Umgestaltung von vorhandenen Angeboten.
Wichtige Förderbedingungen
- Sie können ab einem Sprachniveau B1 in Deutsch beginnen, weil Sie während der Qualifizierung intensive Sprachförderung erhalten.
- Sie werden individuell unterstützt, um Ihr Ziel, den Berufsabschluss, zu erreichen.
- Erfahrungen im jeweiligen Berufsfeld können auf die Qualifizierungszeit angerechnet werden und diese eventuell verkürzen.
Link zur Website
Kontakt
Arbeit und Bildung e.V.
Möllendorffstraße 52 (3.Etage)
10367 Berlin
Susanne Neumann, Projektleiterin
T +49 30 767 6488850
F +49 30 2593095-18
E-Mail: emsa@aub-berlin.de
Per WhatsApp unter +49 170 2095519
Hinweis
Das Projekt EMSA wird von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Erasmus+ Berufsbildung
Unterstützung des Erwerbs internationaler Berufskompetenzen von Auszubildenden und Teilnehmenden beruflicher Weiterbildungen sowie des Bildungspersonals der Berufsbildung
Wer wird gefördert
Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit juristischem Status, wie z. B. Unternehmen, berufsbildenden Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern.
Erasmus+ Berufsbildung umfasst die Programme "Lernmobilität von Einzelpersonen" und "Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren".
Was wird gefördert
Organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, wie z. B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungen von Lernenden in nicht-tertiären Aus- und Weiterbildungsgängen sowie des Bildungspersonals im Bereich berufliche Bildung.
Darüber hinaus sind strategische Partnerschaften in Form von transnationalen Projekten förderfähig, die auf die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
Druckversion
|
Erasmus+ Erwachsenenbildung
Unterstützung von Lehr- und Lernaufenthalten von Bildungspersonal oder auch Azubis im europäischen Ausland
Wer wird gefördert
Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal.
Strategische Partnerschaften bieten Einrichtungen, die in dem Bereich der Erwachsenenbildung im weitesten Sinne tätig sind, die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der Erwachsenenbildung voranzubringen.
Erasmus+ Erwachsenenbildung umfasst die Programme "Mobilität in der Erwachsenenbildung" und "Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung", beide könnten für Bildungsanbieter von Interesse sein.
Was wird gefördert
Mobilitätsprojekte können Fortbildungskurse, Job-Shadowings oder auch Aufenthalte bei Partnern zu Lehrzwecken beinhalten. Die Projekte werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung organisiert. (Volkshochschulen, Vereine, kirchliche Träger der Erwachsenenbildung etc.).
Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder auf Organisationsebene stattfinden.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
Druckversion
|
Erasmus+ Hochschulbildung
Unterstützung und Stärkung der persönlichen Entwicklung und der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden, Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsort sowie Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereiches.
Wer wird gefördert
Mobilitätsprojekte in der Hochschulbildung
Strategische Partnerschaften zur weiteren Internationalisierung von Hochschulen.
Unterstützt werden ebenso Bildungspolitische Reformprozesse.
Erasmus+ Hochschulbildung umfasst die Programme "Mobilität von Einzelpersonen", "Partnerschaften und Kooperationsprojekte" sowie "Unterstützung politischer Reformprozesse".
Was wird gefördert
Mobilitätsprojekte sind Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im europäischen Ausland bzw. Partnerländern sowie Praktika bei Unternehmen oder Organisationen für Studierende.
Für Hochschulpersonal: Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte ausländischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Hochhschulen und Unternehmen.
Strategische Partnerschaften bieten europäischen Hochschulen die Möglichkeit sich im Rahmen von Wissensallianzen, Netzwerkbildung und gemeinsamen Projekten zu internationalisieren und zu öffnen.
Unterstützt werden bildungspolitische Reformprózesse in Europa, wie die Unterstützung des Bologna-Prozesses, die Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen sowie der Politikdialog mit Drittländern, Stakeholdern und internationalen Organisationen.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von den Hochschulen oder Mobilitätskonsortien beantragt, organisiert und durchgeführt werden.
Die in Deutschland zuständige Stelle ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Informationen zu:
Mobilität in der Hochschulbildung
Partnerschaften und Kooperationsprojekten
Unterstützung politischer Reformprozesse
unter:
https://eu.daad.de/de/
Druckversion
|
Förderdatenbank: Termine, Fristen
Sie finden zu verschiedenen Förderungen Informationen bzw. Ausschreibungen gegliedert nach Bereichen, Themen u.Zielgruppe.
Wer wird gefördert
KMU, Organisationen und Bildungsträger sowie Einzelpersonen
Was wird gefördert
Gesucht werden kann nach Förderbereichen, z.B. Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung, Arbeit, Aus- und Weiterbildung u.a.
Wichtige Förderbedingungen
Förderbedingungen werden unter den Programmen/Themen in der Förderdatenbank erläutert.
Link zur Website
Kontakt
siehe Webseite
Hinweis
Es geht um Förderungen durch EU, Bund und Bundesland.
Druckversion
|
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
Ergänzende Zuschüsse zur Beschäftigung von Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen.
Wer wird gefördert
Mit FAV werden gemeinwohlorientierte Projekte von gesamtstädtischem Interesse bzw. Projekte zur Stärkung der bezirklichen Strukturen unterstützt.
Was wird gefördert
- Ergänzende Zuschüsse zum Lohnkostenzuschuss des Bundes
- Zuschuss zu den erforderlichen Sachkosten
- Beschäftigungsbegleitende Coachings
- Angebote für berufsbildende Lehrgänge (beschäftigungsbegleitend)
Wichtige Förderbedingungen
Das Land Berlin gewährt im Rahmen der Projektförderung maximal 25 % der Personalkosten als Anteilsfinanzierung.
Gefördert werden Beschäftigungserhältnisse mit einer Mindestvergütung von 8,84 Euro pro Stunde und maximal 30 Wochenarbeitsstunden.
Eine höhere Vergütung bedarf der Zustimmung des Landes Berlin. Zu den Förderbedingungen gehören außerdem:
- Förderung der beantragten Maßnahmen durch die zuständigen Jobcenter
- Befürwortende Stellungnahme der zuständigen Fachverwaltung des Landes oder des Bezirks bzw. des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen über 25 Jahre alt sein.
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Das Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium
- Studierwillige und -fähige Flüchtlinge erfolgreich in ein Studium an einer deutschen Hochschule integrieren und zum Studienabschluss führen
- optimale Vorbereitung auf den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt
- Strukturen schaffen, die den Aufbau einer weltoffenen Hochschule begünstigen
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie Studienkollegs bzw. vergleichbare Einrichtungen, die die Feststellungsprüfung nach der Rahmenordnung der KMK (Kultusministerkonferenz) im Auftrag einer Landesbehörde durchführen.
Zielgruppe der Förderung sind, je nach Schwerpunkt, studierwillige und -fähige Geflüchtete mit direkter sowie ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung sowie bereits eingeschriebene Geflüchtete und international Studierende.
Was wird gefördert
1. Studienvorbereitende Maßnahmen
- Studienvorbereitende Sprachkurse ab Anfängerniveau und Einführungskurse in Sprache und Methodik einer Wissenschaft (Propädeutika) sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulen.
- Studienvorbereitende Vorkurse und Sprachkurse ab Anfängerniveau und fachliche Kurse sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulkollegs.
Für zuvor genannte Kurse an einer Hochschule mit einer Mindestdauer von einem Monat und einem Stundenumfang von mind. 24 Wochenstunden kann eine monatliche Teilnehmerpauschale von 500 Euro, bei mindestens zwölf Wochenstunden 250 Euro, geltend gemacht werden. Bei Zulassung zu einem Kurs des Studienkollegs bzw. einer vergleichbaren Einrichtung, kann eine monatliche Pauschale von 500 Euro beantragt werden.
2. Studienbegleitende Sprach-/Fachkurse und Tutorien
- Bestandteil des Kurses können neben der Vermittlung von Kenntnissen der deutschen und englischen Fachsprache auch Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und studienbezogene Lehrinhalte sein.
Für bereits in regulären Studiengängen eingeschriebene Studierende, die einen mindestens einmonatigen und mit einer wöchentlichen Dauer von mindestens vier Stunden studienbegleitenden (Fach-)Sprachkurs bzw. ein Tutorium besuchen, kann eine Teilnehmerpauschale von 100 Euro von Hochschulen geltend gemacht werden.
3. Studienbegleitende bedarfsorientierte Kompaktformate: Workshops und Seminare
- Dies können bspw. Workshops zur Vermittlung von Fachsprache/Wissenschaftssprache, kompetenzbezogene Weiterbildungen oder spezifische Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sein. Diese können auch als Einzelmaßnahmen oder Blockveranstaltungen angeboten werden. Die Teilnahme steht geflüchteten sowie anderen international Studierenden offen.
Pro Veranstaltungstag können Hochschulen eine Referentenpauschale beantragen und geltend machen. Diese beträgt 300 Euro bei einer Dauer von bis zu vier Stunden und 500 Euro bei einer Dauer von mehr als vier Stunden bis zu einem Tag.
4. Personalmittel für den Auf- und Ausbau von Maßnahmen zur Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements von international Studierenden
- Hierzu zählen z. B.:
- Aufbau und die Verstetigung von regionalen Netzwerken mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren innerhalb und außerhalb der Hochschule,
- individuelle Betreuung von international Studierenden bspw. durch Informationen und Orientierung zum deutschen akademischen/außerakademischen Arbeitsmarkt
- Konzeption von Karrieremessen, Durchführung von Schnuppertagen in Unternehmen.
Personalausgaben können bis zu einem Betrag von 74.000 Euro pro Haushaltsjahr für eine Vollzeit oder maximal zwei Teilzeitstellen beantragt und geltend gemacht werden. Zusätzlich kann für Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements international Studierender auch eine Monatspauschale für eine studentische Hilfskraft beantragt und geltend gemacht werden. Vorgesehen ist hierbei ein Umfang von 8-10 Wochenstunden bzw. 32 bis 40 Stunden pro Monat. Für Bachelorstudierende sind dabei 600 Euro pro Monat und für Masterstudierende 750 Euro pro Monat vorgesehen.
Wichtige Förderbedingungen
Anträge können ausschließlich von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sowie von Studienkollegs bzw. vergleichbaren Einrichtungen gestellt werden.
Link zur Website
Kontakt
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Hochschulprogramme für Flüchtlinge/P43
Hinweis
Anträge können bis zum 08.01.2020 beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gestellt werden.
Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes.
Druckversion
|
Integrationskurs
Es wird ein Integrationskurs vom Bundesamt für Migration (BAMF) und Flüchtlinge gefördert, der aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs besteht.
Wer wird gefördert
Spätaussiedler, Spätaussiedlerinnen und Zuwanderer, Zuwandererinnen. Für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen.
Was wird gefördert
Der Integrationskurs vermittelt im Sprachkurs Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft kennen.
Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt über Bildungsunternehmen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Insgesamt dauert er 645 Stunden. Möglich sind Vollzeit- und Teilzeitkurse.
Ein allgemeiner Integrationskurs kostet 645 Euro. Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Wichtige Förderbedingungen
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Link zur Website
Kontakt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Blaubach 13, 50676 Köln,
Bürgerservice Tel.: 0911 943-6390 von Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr.
Hinweis
Integrationskursträger müssen einen Antrag beim BAMF stellen.
Personen mit Interesse an einem Integrationskurs finden Angebote in der Weiterbildungsdatenbank Berlin und wenden sich an die Bildungsanbieter.
Suche nach Integrationskursträger über das BAMF
Druckversion
|
Joboption Berlin - Warum Minijob? Mach mehr draus!
Minijobber sollen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
Wer wird gefördert
Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber mehr aus Ihrem Job machen wollen, mehr über Ihre Rechte erfahren oder eine Ausbildung anstreben, Ihre Zukunft in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung sehen oder vielleicht eine Selbstständigkeit erwägen, wenden Sie sich an uns.
Was wird gefördert
Modellprojekt Joboption Berlin, Aufgaben:
-
Breite Sensibilisierung für Risiken und Folgen prekär-atypischer Beschäftigung und Werben für das Potenzial prekär-atypisch Beschäftigter zur Gewinnung von Fachkräften.
-
Darstellung von strukturellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes, die prekär-atypische Beschäftigung fördern, dies am Beispiel des Berliner Gastgewerbes.
-
Analyse und Beschreibung der Geschäftsmodelle der Gig-Economy in Berlin, Darstellung der Auswirkungen auf Beschäftigung und Branchen.
Wichtige Förderbedingungen
Mehr zum Thema Arbeitsrecht beim Minijob und Publikationen können Sie den Handreichungen entnehmen.
Bezirkliche Netzwerke
Die Bezirklichen Netzwerke von Joboption Berlin öffnen den Zugang zu den zentralen Akteurinnen und Akteuren der lokalen Wirtschaft-, Arbeits-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Mit Bezug auf die lokale Situation und Ausgangslage hinsichtlich Minijobs werden Netzwerkteilnehmende angesprochen und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen, die das Projekt mit eigenen Ressourcen unterstützen, Öffentlichkeit herstellen, Kontakte vermitteln, das Thema in die eigenen Zusammenhänge tragen und für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werben. Netzwerkteilnehmende sind: Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister oder Stadträte, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungen, IHK, Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, soziale Träger, Wirtschaftspolitische Interessenvertretungen sowie Unternehmensnetzwerke.
Joboption Berlin ist aktiv in den Berliner Bezirken
Mehr erfahren
Link zur Website
Kontakt
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff Albrechtstr. 11a 10117 Berlin Telefon: +49 030 280 32 08-6 Fax: +49 030 280 32 08-89 E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.de
Hinweis
Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Komm auf Tour – meine Stärken
Durch einen Erlebnisparcours mit sechs Stationen entdecken Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen frühzeitig ihre Stärken und Interessen.
Wer wird gefördert
Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen
Was wird gefördert
Das Projekt „komm auf Tour“ basiert auf einem positiven Ansatz, der sich an den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf dem Thema Stärkenentdeckung. Elemente aus der Berufsorientierung, Lebensplanung und geschlechterspezifische Arbeit werden integriert.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
s. link
Hinweis
Seit 2015 wird das Programm im Auftrag der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales im Land Berlin umgesetzt und gemeinsam mit den drei Agenturen für Arbeit im Land Berlin sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert.
Druckversion
|
Nachqualifizierung
Förderung der beruflichen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.
Wer wird gefördert
Jugendliche und junge Erwachsene ab 20 Jahre, die
- über (erste) berufliche Vorerfahrungen (z. B. aus abgebrochenen Ausbildungen, Beschäftigung im jeweiligen Berufsfeld, Weiterbildungen) verfügen und einen (anderen) Berufabschluss erwerben möchten
- Kompetenzen in beruflichen Teilbereichen aktualisieren wollen (z. B. Berufsrückkehrerinnen oder Berufsrückkehrer, Arbeitsuchende, die längere Zeit nicht im Beruf gearbeitet haben) oder (zunächst) nur eine modulare Teilqualifikation erwerben möchten
- über im Ausland erworbene Abschlüsse verfügen und eine Anpassungsqualifizierung benötigen
Was wird gefördert
Modulare Nachqualifizierungsangebote in den Branchen
- Büro/Handel
- Gastronomie/Hotel
- IT/Medien
- Handwerk/Bau/Elektro
- Gesundheit/Erziehung/Körperpflege
- Dienstleistungen
Wichtige Förderbedingungen
Angebote von SANQ:
- Beratung von arbeitslosen An- und Ungelernten hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Wege sich beruflich weiter zu qualifizieren bzw. einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
- Beratung und Schulung von Bildungsträgern hinsichtlich der Umsetzung von abschlussorientierten modularen Nachqualifizierungskonzepten
- Information und Beratung von Betrieben bezüglich der Umsetzung des Nachqualifizierungsansatzes in Betrieben und Gewinnung von geeigneten Betrieben in relevanten Berufen für die Umsetzung in Qualifizierungs- oder geförderten Beschäftigungsmaßnahmen
Link zur Website
Kontakt
SANQ und Projekt „Fachberatung berufliche Qualifizierung“ (FBQu)
Karl-Schrader-Str. 6
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: 030-23628666
E-Mail: fachberatung@sanq.de
Hinweis
Die Förderung von Nachqualifizierung ist über Bildungsgutscheine nach SGB III § 81 (auch für SGB II Kunden) sowie im Rahmen von ESF-Projekten möglich
Druckversion
|
Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde unterstützt Berliner KMU bei der Fachkräftesicherung.
Wer wird gefördert
Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmen Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteuren und Partnern ab und entwickeln gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte.
Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen, hier insbesondere der KMU, weiterzuentwickeln.
Die Pfefferwerk AG organisiert auf der Berliner Ebene Jour fixe mit den eingebundenen Berliner Partnerinnen und Partnern sowie den Leitbetrieben, um Arbeitsschwerpunkte abzustimmen, Erfahrungen bei der Fachkräftesicherung auszutauschen und gute Beispiele zu präsentieren. Außerdem obliegt ihr die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Was wird gefördert
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die 12 regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Pfefferwerk Aktiengesellschaft
Christine Scherer (Projektleitung)
Ulrike Fey (Koordination/Beratung)
Rainer Holland (Koordination/Beratung)
Christinenstr. 18-19
10119 Berlin
Tel.: 030 225091 87
E-Mail: nrav@pwag.net
Hinweis
Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Druckversion
|
Qualifizierung für Beschäftigung
Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen
Wer wird gefördert
Neben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen, Beschäftigte des Bundesprogramms Bürgerarbeit oder anderer Beschäftigungsmaßnahmen an den Maßnahmen teilnehmen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Zur Vermeidung von übermäßiger Fluktuation können vorgeschaltete Einführungsmodule gefördert werden.
Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind nicht zugelassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Teilnahme basiert auch in diesem Programm auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt.
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Für Teilnehmende des Bundesprogramms Bürgerarbeit müssen aufgrund der Kofinanzierung spezifische Maßnahmen angeboten werden, die ausschließlich über Landesmittel zu finanzieren sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Tel.: 030 / 69 00 85 – 14
Ansprechpartner/innen s. Link
Hinweis
Das Programm Qualifizierung für Beschäftigung ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Druckversion
|
Regionaler Ausbildungsverbund Neukölln
Koordination von Verbundausbildung und Vernetzung regionaler Akteure in den Bereichen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Bezirk Neukölln
Wer wird gefördert
Kleine und mittelständische Betriebe in Berlin-Neukölln, die ausbilden möchten.
Was wird gefördert
Der RAV Neukölln unterstützt regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmt in Neukölln Strategien zur Fachkräftesicherung zwischen den Akteur/innen und Partner/innen ab und entwickelt gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
TÜV Rheinland Akademie Außenstelle Neukölln
Boschweg 13 12057 Berlin
Ansprechpartner/innen s. Link
Hinweis
Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Druckversion
|
Stark für die Ausbildung
Nachhaltige Sensibilisierung und Professionalisierung des Ausbildungspersonals in kleinen und mittleren Unternehmen für den kompetenten Umgang mit sogenannten „schwächeren Jugendlichen“.
Wer wird gefördert
Ausbildungspersonal in insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, welches Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen, Geflüchtete und/oder leistungsstarke Jugendliche inkl. Studienabbrecher/-innen ausbildet oder dies für die Zukunft plant.
Was wird gefördert
Das Programm "Stark für Ausbildung" bietet eine umfassende Wissensdatenbank mit konkreten Antworten und Handlungsleitfäden für zahlreiche wichtige Fragestellungen und besondere Situationen rund um die Ausbildung, Hinweise zu Initiativen und Netzwerkpartnern sowie Trainings zur Stärkung der Kommunikations- und Führungskompetenzen der Ausbilder/-innen.
Das von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (DIHK) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) gemeinsam entwickelte Trainingsprogramm beinhaltet sechs Trainingsmodule jeweils bestehend aus Online-Selbstlerneinheiten und begleitenden Praxisseminaren zur Vertiefung sowie zum Erfahrungsaustausch.
Modul 1: Die erfolgreiche Ansprache potenzieller Auszubildender - Wo, wann, wie?
Modul 2: Der richtige Ausbildungsstart im Unternehmen - Worauf kommt es an?
Modul 3: Die Individualität der Auszubildenden anerkennen und nutzen - Wie führen Sie verbal und nonverbal?
Modul 4: Das gesamte Potenzial von Auszubildenden erschließen - Wie können Sie gemeinsam mehr erreichen?
Modul 5: Geflüchtete und Migranten in und durch Ausbildung integrieren - Wie gelingen Verständigung, Verständnis und Miteinander?
Modul 6: Jugendliche mit Studienerfahrung für die Ausbildung begeistern - Mit welchen Maßnahmen halten Sie Talente am Ball?
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
siehe Link
Hinweis
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und deren Bildungszentren bieten diese Maßnahmen vor Ort an.
Druckversion
|
Steuerrückerstattung des Finanzamtes
Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wer wird gefördert
Alle Personen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können beruflich bedingte Bildungskosten geltend machen.
Was wird gefördert
Persönliche Ausgaben für berufliche Ausbildung und Fortbildung und auch die angefallenen Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft usw.) können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sollten sachgemäß begründet sein.
Wichtige Förderbedingungen
Aufwendungen für eine Erstausbildung sind beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.
Für eine Erstausbildung im Dienstverhältnis, eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung können die Ausgaben hingegen unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Teilnahmegebühren, beruflich veranlasste Sprach- oder IT-Kurse, Fachliteratur, ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrten zum Veranstaltungsort oder zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen oder anteilige Internetkosten. Vom Betrieb getragene Weiterbildungen sind Betriebsausgaben. Diese Leistungen kommen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten zugute, ohne dass Sozialausgaben anfallen.
Falls bei der Weiterbildung den Aufwendungen nur ein geringeres Einkommen entgegensteht, kann man die Differenz als vorweggenommene Werbungskosten für künftige Steuererklärungen vortragen. Deswegen lohnt es sich, alle Ausgaben für die Weiterbildung zu dokumentieren.
Link zur Website
Kontakt
Örtliches Finanzamt, Steuerbüro
Hinweis
Lassen Sie sich von einem Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Alternativ können Sie ein digitales Programm für die Steuererklärung nutzen.
Druckversion
|
Studienkredit der KfW
Unterstützung von Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
Wer wird gefördert
Alle Studenten und Studentinnen zwischen 18 und 44 Jahren, die zu folgenden Gruppen gehören:
- Deutsche Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige
- EU-Staatsangehörige
- Sogenannte Bildungsinländer, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Was wird gefördert
Die Studierenden erhalten einen zinsgünstigen Kredit für:
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium),
- einen Master (postgraduales Studium) oder
- eine Promotion
- Studien- und Lebenshaltungskosten.
Wichtige Förderbedingungen
Unter https://onlinekreditportal.kfw.de/BK_Kreditantrag/KfwFormularServer/Studienkreditantrag/Allgemeines steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können.
Link zur Website
Kontakt
0800 539 9003 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Hinweis
Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.
Druckversion
|
Weiterbildungsförderung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) - vormals WeGebAU
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Kompetenzanpassung und -weiterentwicklung an den technologischen Fortschritt und Strukturwandel.
Wer wird gefördert
Alle Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsverhältnisses. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Was wird gefördert
Abschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einen Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahren Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der Abschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Ein Eigenanteil wird vorausgesetzt. Für die Fehlzeiten wird - abhängig von der Betriebsgröße - ein Arbeitsentgeltzuschuss geleistet.
- Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent sowie bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Kleine und mittlere Unternehmen (mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent, insofern Beschäftigte schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind sowie bis zu 50 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Größere Unternehmen (mind. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt von bis zu 25 Prozent.
- Große Unternehmen (2.500 und mehr Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 15 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent, insofern Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen sowie bis zu 25 Prozent zum Arbeitsentgelt.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses (Teilquakifikation, Umschulung, Vorbereitung auf Externen-/Nichtschülerprüfung) können unabhängig von der Betriebsgröße 100 Prozent zu den Kosten sowie bis zu 100 Prozent beim Arbeitsentgelt gefördert werden.
Wichtige Förderbedingungen
- während der letzten vier Jahre darf keine Förderung für die betreffende Person über dieses Programm erfolgt sein.
- Das Unternehmen stellt den Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit vor Beginn der Qualifizierung.
- Die Beschäftigen müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben.
- Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt.
- Die Dauer einer Maßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen und diese muss ganz oder teilweise während der eigentlichen Arbeitszeit stattfinden.
- Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Träger und die Maßnahme sind für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen.
Link zur Website
Kontakt
Wenden Sie Sich bitte an die regionale Agentur für Arbeit am Standort des Arbeitgebers, den Arbeitgeberservice oder an die Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)
Druckversion
|
Zweiter Bildungsweg
Nachholen von Schulabschlüssen
Wer wird gefördert
Beschäftigte, die einen Schulabschluss nachholen wollen
Was wird gefördert
Der zweite Bildungsweg eröffnet die Möglichkeit, einen gewünschten Abschluss, den Sie in der Schulzeit nicht erreicht haben, nachzuholen. Das Berliner Bildungssystem bietet so die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Tel.: 030 90227 5050
E-Mail: post@senbjw.berlin.de
Hinweis
Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten informieren Sie sich über die Web-Site der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Die allgemeine Hochschulreife können nicht berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Berliner Kollegs im Tagesunterricht erwerben. Für Berufstätige gibt es die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife in Abendkursen an den Abendgymnasien zu erreichen.
Eine Förderung kann durch Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög) möglich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.
Druckversion
|