Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, z.B. zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin pauschal bis zu 50.000 €
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, d.h Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht >= 12 Tonnen beträgt. Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter sowie z.B. Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden.
Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.