Die Absolventinnen und Absolventen müssen unter 25 Jahre alt sein (dabei können die Zeiten für Elternzeit und Ähnliches angerechnet werden).
Das Kriterium "qualifiziert" wird nachgewiesen durch
- das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut “ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder berufsbegleitendes Studium, die fachlich auf der Berufsausbildung aufbauen.
Beschäftige stellen den Antrag an die Institution, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war.