Junge Menschen mit Behinderung (im Sinne §19 SGB III)
Die Bundesagentur für Arbeit kann jungen Menschen mit Behinderung eine außerbetriebliche Berufsausbildung anbieten, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen und auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können.
Die Ausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden:
- kooperatives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch einen Bildungsträger begleitet und unterstützt.
- integratives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung.