Arbeitgeber werden für die Einstellung von älteren Arbeitssuchenden unterstützt. Die Älteren werden durch Coaching und Qualifizierung gefördert.
Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote.
Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die einzustellende Arbeitnehmerin bzw. der einzustellende Arbeitnehmer ist mindestens 50 Jahre alt.
- Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 15 Stunden wöchentlich.
- Der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn.
Der Lohnkostenzuschuss wird gewährleistet, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III i. V. m. § 131 SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.