Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitshilfen im Betrieb
Behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel (Treppenlifte, Schreibtische, sanitäre Anlagen, etc.)
Wer wird gefördert
Es werden Arbeitgeber gefördert, die schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, (weiter)beschäftigen wollen.
Was wird gefördert
Als Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb sind solche Aufwendungen anzusehen, die für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes eines bestimmten Versicherten zusätzlich erforderlich sind. Hierzu zählen Umbauten wie Auffahrrampen, Treppenlifte, behindertengerechte sanitäre Anlagen.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Websitehttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232572/publicationFile/54499/berufliche_reha_ihre_chance.pdf
Kontakt
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Bertha von Suttner Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5510
Hinweis
Soweit eine behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht einen einzelnen Versicherten betrifft, sondern ein Mittel zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte schlechthin ist, ist nicht der Reha-Träger, sondern neben dem Arbeitgeber gegebenenfalls das Integrationsamt zuständig.
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