Banner

Zweiter Bildungsweg Nachholen von Schulabschlüssen
Link zur Websitehttps://www.berlin.de/sen/bildung/lebenslanges-lernen/zweiter-bildungsweg/ Kontakt

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Tel.: 030 90227 5050

E-Mail: post@senbjw.berlin.de

Hinweis

Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten informieren Sie sich über die Web-Site der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Die allgemeine Hochschulreife können nicht berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Berliner Kollegs im Tagesunterricht erwerben. Für Berufstätige gibt es die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife in Abendkursen an den Abendgymnasien zu erreichen.

Eine Förderung kann durch Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög) möglich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.

Error parsing XSLT file: \xslt\AnsprechpartnerUnten.xslt © EUROPUBLIC GmbH Werbeagentur