Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit juristischem Status, wie z. B. Unternehmen, berufsbildenden Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern.
Erasmus+ Berufsbildung umfasst die Programme "Lernmobilität von Einzelpersonen" und "Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren".
Organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, wie z. B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungen von Lernenden in nicht-tertiären Aus- und Weiterbildungsgängen sowie des Bildungspersonals im Bereich berufliche Bildung.
Darüber hinaus sind strategische Partnerschaften in Form von transnationalen Projekten förderfähig, die auf die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen.
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).