In Berlin gibt es 5 Beratungsstellen für die Bildungsprämie.
Inpäd e.V.
Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
U6 Platz der Luftbrücke
Web: www.inpaed-berlin.de
Tel.: 030 / 689 772 18
Ansprechpartnerinnen: Mechthild Brockschnieder, Carola Nickel
Jobassistenz Spandau (zukunft im zentrum GmbH) (Prämienberatung ab 01.06.2010)
Brunsbütteler Damm 75
13581 Berlin
Web: www.jobassistenz-berlin.de
E-Mail: spandau@jobassistenz-berlin.de
Telefonische Anmeldung erforderlich:
Mo: 11:00-13:00 Uhr, Mi: 08:00-10:00 Uhr, Do: 15:00-17:00 Uhr
Tel.: 030 / 27 87 33-155
Ansprechpartnerin: Laura Kovac
Jobassistenz Friedrichshain-Kreuzberg (zukunft im zentrum GmbH)
Rudi-Dutschke-Straße 5
10969 Berlin
E-Mail: fk@jobassistenz-berlin.de
Telefonische Anmeldung erforderlich:
Mo: 15:30-17:30 Uhr, Die: 09:00-11:00 Uhr, Do: 11:00-13:00 Uhr
Tel.: 030 / 27 87 33 148
Ansprechpartnerin: Sylvia Kotte
kontinuum e.V. (Geöffnet ab 1.6.10)
Ziegelstr. 30
10117 Berlin
Web: www.kontinuum-berlin.de
E-Mail: info@kontinuum-berlin.de
Tel.: 030 / 285 98 382 /383
Fax: 030 / 285 98 384
Ansprechpartner: Asta Sandhof, Andreas Reinhardt
Weiterbildungsdatenbank Berlin
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
E-Mail: kapr@europublic.de
Tel.: 030 / 28 38 42 30
Ansprechpartner: Dr. Klaus Kapr
Die Mitarbeiter der Weiterbildungsdatenbank Berlin stehen für die Beratung zur
Bildungsprämie zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
unter: 030 / 28 38 42 30.
Mit den zwei Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie will die Bundesregierung
den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung
mobilisieren. Dabei werden insbesondere Zielgruppen mit geringen Einkommen unterstützt.
Zu den Instrumenten der Bildungsprämie gehören:
1. Prämiengutschein:
- Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen
Betrag von 500,00 €, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet
wird
- Jede anspruchsberechtigte Person kann einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr
beantragen.
- Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen
unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt.
2. Weiterbildungssparen (Spargutschein):
- Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen
profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.
- Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für
Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage
verloren geht.
Verfahren zum Erhalt des Prämien- und Spargutscheins
- Interessierte wenden sich zunächst telefonisch an die Prämienberatungsstelle um
einen Beratungstermin zu vereinbaren. Im Rahmen der Prämienberatung werden die persönlichen
Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel der Person geklärt. Die Bildungsmaßnahme
noch nicht begonnen oder gebucht sein.
- Die Prämienberatungsstelle benennt auf dem Gutschein das Weiterbildungsziel und
die Weiterbildungsanbieter, bei denen der Prämien- bzw. Spargutschein eingelöst
werden darf.
- Interessierte übergeben den Prämien- bzw. Spargutschein einem - auf dem Gutschein
benannten - Weiterbildungsanbieter. Die Abrechnung des Prämiengutscheins erfolgt
durch den Bildungsanbieter. Der Spargutschein wird durch den/die Gutscheininhaber/in
mit den Angaben des Bildungsanbieters beim Finanzinstitut eingereicht.
In unserem Informationsblatt finden Sie weitere detaillierte Informationen zur
obligatorischen Prämienberatung und zur Inanspruchnahme des Prämien- und Spargutscheins.
Informationsblatt zum Prämien- und Spargutschein
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Service- und Programmstelle Bildungsprämie sowie unter der kostenlosen bundesweiten Informationshotline 0800/ 2623 000.
