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AGB

AGB - Für die Aufnahme von Weiterbildungsanbietern in die WDB-Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aufnahme von Weiterbildungsanbietern


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Weiterbildungsdatenbank Berlin, betrieben durch die EUROPUBLIC GmbH Werbeagentur (im folgenden Betreiberin) im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Basis der folgenden Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil des Leistungsvertrages. Mit der Annahme des Leistungsangebotes der Weiterbildungsdatenbank Berlin treten widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners außer Kraft. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Betreiberin und von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bestätigt sind. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Die Betreiberin kann die Geschäftsbedingungen der Weiterbildungsdatenbank Berlin jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Ankündigungsfrist ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde/die Kundin ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde/die Kundin nicht innerhalb von 30 Tagen den Änderungen widerspricht.


§ 2 Kunde/Kundin der Weiterbildungsdatenbank Berlin und Entgeltpflicht

Weiterbildungsanbieter sind die Kunden der Weiterbildungsdatenbank Berlin. Das sind Einrichtungen, die berufliche Weiterbildung in Berlin anbieten und durchführen.
Die WDB Berlin wird vom Berliner Senat gefördert. Die Eintragung von Angeboten durch Weiterbildungsanbieter in die Weiterbildungsdatenbank Berlin ist entgeltfrei.


§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Aufnahme in die Weiterbildungsdatenbank Berlin und gegebenenfalls weitere Leistungen, die durch die Betreiberin durchgeführt werden, kommen zustande, wenn der Kunde/die Kundin in der Datenbank aufgenommen ist. Die Betreiberin kann den Vertragsabschluss in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten, eines Handelsregisterauszugs bzw. amtlicher Bestätigungen abhängig machen.
Soweit sich die Betreiberin zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.


§ 4 Kündigung

Das Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit angelegt und ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen kündbar.


§ 5 Außerordentliche Kündigung durch die Betreiberin

Die Betreiberin behält sich vor, aus wichtigem Anlass außerordentlich zu kündigen. Vor einer außerordentlichen Kündigung kann die Betreiberin die in der Datenbank hinterlegten Daten sowie gegebenenfalls Querverweise auf eine Homepage des Kunden sofort bei Kenntnis des wichtigen Anlasses sperren. Eine solche Sperrung ist dem Kunden/der Kundin unverzüglich begründet mitzuteilen und diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme oder Beseitigung des Anlasses zu geben.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung bzw. Sperrung sind:

  • Verstoß des Kunden/der Kundin gegen gesetzliche Bestimmungen sowohl in den Einträgen der Datenbank selbst als auch gegebenenfalls auf einer Homepage des Kunden/der Kundin,
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durch den Kunden/die Kundin,
  • Inaktivität des Kunden/der Kundin; es gibt keine Veränderungen im Maßnahmenbestand innerhalb eines Jahres,
  • Nutzung der Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung des Unternehmens des Weiterbildungsanbieters bzw. zur Durchführung von Kursen oder Seminaren durch den Kunden/die Kundin.

Die außerordentliche Kündigung oder Sperrung kann auch durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veranlasst werden, wenn ihr Hinweise auf ein vertragswidriges Verhalten des Kunden/der Kundin bekannt werden.

Die Betreiberin hat das Recht, Maßnahmen, deren Aktualisierungstermin länger als ein Jahr zurückliegt bzw. Maßnahmen, deren Maßnahmebeginn länger als 1 Monat zurückliegt, nicht mehr anzuzeigen.


§ 6 Umfang der Leistungen

Die Betreiberin der Weiterbildungsdatenbank Berlin nimmt den Kunden/die Kundin als Weiterbildungsanbieter in die Datenbank auf. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.
Werden Dienste oder Leistungen kostenlos bereitgestellt, so kann die Betreiberin diese nach Ankündigung mit einer Frist von einem Monat mit Entgelt belegen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch wird dadurch nicht begründet.
Bei einer Einschränkung des Leistungsumfangs und einer Entgeltforderung bei bisher kostenlos zur Verfügung gestellten Diensten oder Leistungen besitzt der Kunde/die Kundin ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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§ 7 Pflichten des Kunden/der Kundin

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet:

  • die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er darf insbesondere nicht über Einträge von Maßnahmen in die Datenbank verfassungsfeindliche, jugendgefährdende sowie sittenwidrige Informationen einstellen bzw. verbreiten. Dies gilt auch für eigene Homepages, auf die aus der Datenbank heraus verwiesen wird.
  • für die Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Passworten, Sorge zu tragen.
  • auf die Aktualität seiner/ihrer eingetragenen Daten (Stammdaten und Bildungsangebote) zu achten. Das Aktualisierungsdatum der Bildungsmaßnahmen darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Datierte Maßnahmen dürfen nicht länger als 1 Monat nach Maßnahmebeginn angezeigt werden. Es wird empfohlen, selbständige Module als eigenständige Maßnahmen in die Datenbank zu stellen.
  • auf die Nutzung der Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung des Unternehmens des Weiterbildungsanbieters bzw. zur Durchführung von Kursen oder Seminaren zu verzichten.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Entfällt


§ 9 Haftungsbeschränkungen

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen hat die Betreiberin nicht zu vertreten. Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, aus diesem Grund eine Minderung seiner/ihrer Leistungspflicht abzuleiten.
Sofern nicht andere Bestimmungen eine Haftung der Betreiberin ausschließen, ist die Haftung für Schäden, die Weiterbildungsanbietern durch die Nutzung der Weiterbildungsdatenbank Berlin entstehen, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


§ 10 Haftung des Kunden/der Kundin

Der Kunde/die Kundin haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales oder den von dieser Beauftragten, durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Weiterbildungsdatenbank Berlin entstehen.


§ 11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme von Weiterbildungsanbietern in die Weiterbildungsdatenbank Berlin unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das Entsprechende.


Stand: 20.05.2018