Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen.
Berufliche Erstausbildung, insbesondere:
- Überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen
- Erstausbildung benachteiligter Jugendlicher
- weibliche Auszubildende
- Alleinerziehende
- Modellversuche und Pilotprojekte
Zeitpunkt der Antragstellung frühestens mit Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist!)
Antragsformulare online unter www.hwk-berlin.de/fbb "Formulare und Merkblätter zur Antragstellung". Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung in der jeweiligen Checkliste!