Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)
Für die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung
Wer wird gefördert
Berliner Jugendliche unter 25 Jahren mit Mittlerem Schulabschluss oder geringer, die bei einem Jobcenter als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind.
Was wird gefördert
Ausbildungsplätze bzw. Verbundausbildungsplätze in Betrieben.
Wichtige Förderbedingungen
- Aus öffentlichen Mitteln wird die Ausbildung beim Bildungsdienstleister gefördert, d.h. im Wesentlichen die hier entstehenden Kosten der Ausbildung sowie die Ausbildungsvergütung in dieser Zeit.
- Gefördert wird diese Trägerphase mit einem Höchstbetrag von 750 €/Platz/Monat (bei kaufmännischer Ausbildung oder Ausbildung in Gesundheitsberufen) bzw. mit einem Höchstbetrag von 800 €/Platz/Monat (bei technisch-gewerblicher Ausbildung).
- Die Betriebsphasen werden mit einem Höchstbetrag von 50 €/Platz/Monat gefördert. Berücksichtigt werden nur Plätze, die zuvor freigemeldet wurden. Mindestvoraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Ausbildungsberechtigung für den Bildungsdienstleister, einer Zusätzlichkeits- und Absichtserklärung des Kooperationsbetriebs sowie eines Besuchsberichtes (Kammer).
- Gefördert werden ausschließlich zusätzliche Ausbildungsplätze, d.h. wenn der Betrieb selbst eine Ausbildungsquote von mind. 6% aufweist oder es sich bei dem Betrieb um einen erstmalig ausbildenden Betrieb handelt.
Voraussetzung:
- Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung, insbesondere in Kooperation mit Betrieben (Verbundausbildung) und ausbildungsberechtigt für die berufliche Ausbildung im Berufsbild
- Solvenz
Link zur Websitehttps://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berliner-ausbildungsplatzprogramm-bapp/
Kontakt
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Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Sylvia Runge Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 69 00 85 -55 Fax: +49 30 69 00 85 -85
s.runge@zgs-consult.de
Hinweis
Das Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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