Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind,
Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten,
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Beratung und Begleitung
Für die Beratung zur Antragsstellung wurde bei der zgs consult GmbH eine Hotline eingerichtet (Telefon 030 28409284). Außerdem stehen den KMU und den eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Coaches zur Unterstützung und Begleitung durch das Projekt „Berliner Jobcoaching im ersten Arbeitsmarkt“ zur Verfügung.
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind durch die KMU unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
- Auszubildende wurden im letzten halben Jahr übernommen.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen erhalten die Unternehmen die Höchstfördersumme, in Abhängigkeit vom Gehalt bis zu 12.000 Euro. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.