Beruflich besonders begabte Erwachsene – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend.
Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (TechnikerIn, MeisterIn oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.
Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung liegt vor,
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
- noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich),
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, z.B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.