- zu 1. Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, sowie von EinzelunternehmerInnen und FreiberuflerInnen und Freiberuflern, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig. Pro Antrag können maximal 10 verschiedene Weiterbildungen mit bis zu 50 % bzw. maximal 3.000 Euro pro TeilnehmerIn bezuschusst werden.
- zu 2. Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen mit Vereinssitz im Land Brandenburg.
- zu 3. Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für von bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen.
Bei den Punkten 3. und 4. gilt:
Zuschuss für kleine Vereine/Träger KJH: bis zu 70 %
Zuschuss für mittlere Vereine/Träger KJH: bis zu 60 %
Zuschuss für große Vereine/Träger KJH: bis zu 50 %
Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 %
Anträge sind online über das ILB-Kundenportal zu stellen.
Verträge mit dem Bildungsanbieter dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden. Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Anmeldung auf eigenes Risiko.