Neben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen, Beschäftigte des Bundesprogramms Bürgerarbeit oder anderer Beschäftigungsmaßnahmen an den Maßnahmen teilnehmen.
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Zur Vermeidung von übermäßiger Fluktuation können vorgeschaltete Einführungsmodule gefördert werden.
Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind nicht zugelassen.
Die Teilnahme basiert auch in diesem Programm auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt.
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Für Teilnehmende des Bundesprogramms Bürgerarbeit müssen aufgrund der Kofinanzierung spezifische Maßnahmen angeboten werden, die ausschließlich über Landesmittel zu finanzieren sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro.