Arbeitgeber können durch Zuschüsse zur Entgeltvergütung gefördert werden.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Mit den EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.