Förderprogramme für Bildungsanbieter

 

 

 
 
 
 

Sie sind Bildungsdienstleister in der Hauptstadtregion und möchten Ihre Kund*innen auf mögliche Förderungen des Landes Berlin, des Bundes und der EU hinweisen. Bildungsinteressierte sind auf der Suche nach ergänzender Beratung, Begleitung oder Coaching? Sie sind daran interessiert, bei bildungs- oder arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen mitzuwirken?

Informieren Sie sich hier über ausgewählte Förderprogramme für Einzelpersonen und Unternehmen, die Ihre Ratsuchenden bei der Umsetzung der Vorhaben unterstützen können.

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Stelle bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

Hinweis: Die Auflistung der Förderprogramme befindet sich fortwährend in Bearbeitung und wird daher laufend überarbeitet und ergänzt.

 
 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Unterstützt werden Maßnahmen zur Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung, welche letztlich arbeitslosen Menschen eine erfolgreiche Vermittlung ermöglichen sollen.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe des AVGS sind Kund*innen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. des Jobcenters.

Was wird gefördert?

AVGS-Maßnahmen sind in drei Gruppen unterteilt:

  • Vermittlung
  • Coaching/Weiterbildung
  • Betriebspraktikum

Im Detail können dies sein:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Einzelne Teile können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmenträger verantwortlich.

Weiterführende Informationen

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen

Ratsuchende erhalten Unterstützung, um im Ausland erworbene Abschlüsse auch in Deutschland formal anerkennen zu lassen.

Wer wird gefördert?

Berücksichtigt werden Arbeitnehmer*innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen schulischen oder beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll.

Was wird gefördert?

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gehört aktuell zu den wichtigsten Aufträgen. Die verschiedenen Anlaufstellen beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung. Hier erfahren Betroffene, ob für ihre Berufsqualifikation eine formale Anerkennung möglich/nötig ist und wie/wo Sie einen Antrag stellen können.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Förderbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.

Wer wird gefördert?

Jugendliche können von der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder dem Jobcenter für die AsA vorgeschlagen werden, wenn sie

  • noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
  • einen Ausbildungsplatz in Sicht haben, aber nicht sicher sind, ob sie den Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffen werden oder
  • sich in einer Ausbildung befinden, es aber nicht optimal läuft.

Was wird gefördert?

  • Stütz-/Förderunterricht
  • Förderung fachtheoretischen Wissens/Könnens
  • Unterstützung bei Stress im Betrieb oder zu Hause
  • generelle Unterstützung bei der Ausbildung/beim Berufseinstieg

Weiterführende Informationen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs-BAföG)

Unterstützungen bekommen Menschen, die beruflich aufsteigen wollen bis hin zum „Master-Niveau“.

Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss erhalten

  • Personen, die sich auf eine der ca. 700 Aufstiegs-Qualifikationen vorbereiten möchten und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung bzw. die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen,
  • Studienabbrecher*innen oder Abiturient*innen mit entsprechender Berufspraxis,
  • Menschen mit einem Abschluss nicht über dem Bachelor-Niveau,
  • Menschen aus dem Ausland mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem bestimmten Aufenthaltstitel, einer Daueraufenthaltserlaubnis oder die sich seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten und erwerbstätig sind.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Aufstiegsfortbildungen aus diesen drei Fortbildungsstufen:

  • Geprüfte/r Berufsspezialist*in (z. B. Handwerks- oder Industriemeister*innen, Techniker*innen, Fachwirt*innen, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt*innen, Erzieher*innen)
  • Bachelor Professionell
  • Master Professionell

Weitere Bedingungen sind:

  • mind. 200 Unterrichtsstunden bei Geprüften Berufsspezialist*innen, andernfalls 400
  • in Vollzeit eine Maximaldauer von 36 Monaten, in Teilzeit von 48 Monaten

Beiträge zum Lebensunterhalt werden bei Vollzeit-Fortbildungen als Vollzuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Kosten für Lehrgänge werden anteilig übernommen. Auch zinsgünstige Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind möglich. Bei bestandener Prüfung kann ein Teil des Restdarlehens auf Antrag erlassen werden.

Aufstiegsstipendium

Engagierte Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und -erfahrung können bei einem ersten Hochschulstudium unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Menschen, die

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen,
  • besondere berufliche Leistungen erbracht haben (Note des Berufsabschlusses mind. 1,9 bzw. 87 Punkte oder Abschluss einer Aufstiegsfortbildung mit mind. 1,9 oder erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb (Platz eins bis drei) oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Betriebs) und
  • aktuell kein Studium absolvieren (für Studierende ist eine Bewerbung bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich).

Was wird gefördert?

Finanziell unterstützt wird ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Vollzeit oder berufsbegleitend. Herausragende Studienleistungen können zu einer Weiterförderung für ein Masterstudium führen.

Bei einem Vollzeitstudium sind monatlich 934 Euro, ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro sowie ggf. eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen. Für Studienaufenthalte in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz wird eine Auslandspauschale in Höhe von 200 Euro gewährt. Berufsbegleitend Studierende erhalten 2.900 Euro jährlich.

Aus- und Weiterbildung im Güterverkehrsgewerbe

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Wer wird gefördert?

Unterstützung erhalten Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene schwere Nutzfahrzeuge mit mind. 7,5 Tonnen halten/besitzen.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten gem. eines Maßnahmenkataloges, z. B. über bestimmte Transportarten oder Fahrsicherheit.

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen erhalten Unterstützung rund um das Thema Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Was wird gefördert?

Die Hilfestellung erstreckt sich über

  • Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Beratung zur Ausbildung sowie
  • Begleitung.

Weiterführende Informationen

Ausbildung in Sicht

Nicht ausbildungsreifen Jugendlichen, insbesondere mit Migrationshintergrund, soll zu einer Ausbildung verholfen werden.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die keinen Schulabschluss haben und zur Erlangung der Ausbildungsreife weitere Hilfe benötigen.

Was wird gefördert?

Im Einzelnen dient die Förderung dazu,

  • einen Schulabschluss nachzuholen bzw. die Ausbildungsreife zu erlangen,
  • eine Vorstellung über berufliche Möglichkeiten zu entwickeln,
  • vorhandene Deutschkenntnisse zu verbessern und
  • letztlich einen Ausbildungsplatz zu finden.

Weiterführende Informationen

Ausbildung junger Erwachsener (AjE)

Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an arbeitslose und beschäftigte Menschen ab 25 Jahren mit Wohnsitz in Berlin, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Was wird gefördert?

Ausgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) führen:

  • Elektroanlagenmonteur*in
  • Elektroniker*in – Energie- u. Gebäudetechnik
  • Fachinformatiker*in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker*in – Systemintegration
  • Fachkraft – Gastgewerbe
  • Fachkraft – Lagerlogistik oder Fachlagerist*in
  • Friseur*in
  • Hotelfachmann/-frau
  • IT-Systemelektroniker*in
  • IT-Systemkauffrau/mann
  • Kauffrau/mann – Büromanagement
  • Kauffrau/mann – Einzelhandel
  • Kfz-Mechatroniker*in
  • Koch/Köchin
  • Kosmetiker*in
  • Maler*in und Lackierer*in
  • Mediengestalter*in – Digital u. Print
  • Textil- und Modenäher*in
  • Textil- und Modeschneider*in
  • Tischler*in
  • Verkäufer*in
  • Zimmerer/Zimmerin

Weiterführende Informationen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Jugendliche werden dabei unterstützt, einen erfolgreichen Abschluss in der Berufsausbildung zu erlangen.

Wer wird gefördert?

Die Zielgruppe besteht aus jungen Menschen, die eine Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht starten, erfolgreich absolvieren oder nach der Ausbildung nicht in den Beruf einsteigen können.

Die Zuweisung zu dieser Förderung erfolgt über die Mitarbeiter*innen der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach individueller Prüfung des Bedarfes.

Was wird gefördert?

Hilfe bekommen die Teilnehmenden bei schulischen, praktischen und persönlichen Problemen.

Vorgesehen sind Maßnahmen, die

  • Sprach- und Bildungsdefizite abbauen,
  • fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten fördern und/oder
  • eine sozialpädagogische Begleitung beinhalten.

Weiterführende Informationen

Ausbildungsgeld

Unterstützt wird der Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung in der Ausbildung, sofern kein Übergangsgeld gezahlt wird.

Wer wird gefördert?

Ausbildungsgeld erhalten Menschen mit Behinderung, die sich in

  • einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme,
  • einer individuellen betrieblichen Qualifizierung nach Paragraph 55 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Neuntes Buch oder
  • einem Eignungsverfahren, im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem Träger nach Paragraph 60 SGB IV Neuntes Buch befinden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Ausbildungsgelds sind bestimmte Pauschalbeträge für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, festgesetzt. Die Höhe der Beträge schwankt je nach Art der Unterbringung des Antragsstellenden sowie nach der Ausbildungsart.

Weiterführende Informationen

Ausbildungsstart Plus – Jobstarter

Das Programm unterstützt Unternehmen bei den Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt und in der Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über verschiedene Projekte Unterstützung im Bereich Ausbildung und den sich dabei verändernden Anforderungen.
Neben der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Verbesserung von regionalen Ausbildungsstrukturen soll auch die Bereitschaft erhalten werden, auszubilden.

Um den aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt Rechnung zu tragen, stehen in jeder neuen Förderrunde jeweils aktuelle Themen im Fokus.
Diese werden von verschiedenen Projekten bearbeitet.

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Jungen Menschen, welche die Schulpflicht erfüllt haben oder deren betriebliches Ausbildungsverhältnis aufgelöst wurde, soll eine Berufsausbildung ermöglicht werden.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an junge Menschen mit erfüllter Schulpflicht und ohne absolvierte Erstausbildung bzw. mit vorzeitig gelöstem Ausbildungsverhältnis und dem Wunsch nach einer bestimmten Berufsausbildung. Des Weiteren werden Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer (drohenden) Behinderung sowie aus dem Ausland stammende Menschen berücksichtigt.

Die Teilnahme am Programm ist auch ohne Schulabschluss möglich. Welcher Berufsabschluss angestrebt wird, muss im Vorfeld feststehen.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird eine außerbetriebliche Berufsausbildung in Voll- oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch in Teilzeit bei einem Bildungsträger, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. das Jobcenter beauftragt. Der Ausbildungsvertrag wird direkt mit dem Träger geschlossen. Dieser ist dabei zuständig für die Ausbildung sowie die begleitende Betreuung. Übernommen werden eine Ausbildungsvergütung und Sozialversicherungsleistungen.

Berlin Start

Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Berlin gründen, übernehmen oder festigen möchte, kann eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Bürgschaft beantragen.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag stellen können 

  • Existenzgründer*innen in der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufen, 
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft und  
  • Freiberufler*innen, deren Existenzgründung nicht länger als sieben Jahre zurück liegt. 

Weitere Voraussetzungen sind: 

  • Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin
  • Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB) nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH 
  • vorhandene fachliche und kaufmännische Qualifikationen für unternehmerische Tätigkeit 

Was wird gefördert?

Förderungen können beantragt werden für: 

  • Investitionskosten 
  • Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers 
  • Übernahmepreis 
  • Betriebsmittelbedarf

 Zudem können Darlehen in Höhe von 5.000 bis 1,5 Mio. Euro beantragt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Weiterführende Informationen

Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)

Das Programm richtet sich an ausbildungsplatzsuchende Berliner*innen, die auf dem regulären Ausbildungsmarkt keinen dualen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Wer wird gefördert?

Berliner Jugendliche

  • ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 
  • die sich erfolglos um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bemüht haben, 
  • die bei Eintritt in die Ausbildung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 
  • die als ausbildungsplatzsuchend in Berlin bei einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Ausbildungsplätze in Form einer Verbundausbildung. Hierbei handelt es sich um außerbetriebliche, aber betriebsnahe Ausbildungen, die von einem Ausbildungsdienstleister (Bildungseinrichtung) gemeinsam mit einem Berliner Kooperationsbetrieb auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) durchgeführt werden. Die Ausbildungen entsprechen vollwertig der dualen Ausbildung und finden an drei Lernorten statt, nämlich beim Ausbildungsdienstleister, im Kooperationsbetrieb und im Oberstufenzentrum (OSZ).

Darüber hinaus wird jährlich auf Belange der regionalen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Ereignisse durch wechselnde Programme reagiert. Als Beispiele seien schulische Ausbildungsplätze im Berufsbild Industriekaufmann/-frau in Form von Lernortkooperationen oder außerbetriebliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete in bestimmten Berufsfeldern genannt.

Informationen zu den jährlich wechselnden Schwerpunkten und Berufsbildern sind in nachfolgenden Links zu finden.

Berliner JobCoaching (BJC)

Berliner Langzeitarbeitslose und Geflüchtete erhalten ein Jobcoaching in einer öffentlich geförderten Beschäftigung.

Wer wird gefördert?

  • Langzeitarbeitslose  
  • Mini-Jobber*innen im Sozialgesetzbuch (SGB)-II-Bezug  
  • Teilnehmende aus Programmen mit Beschäftigungs- und Qualifizierungscharakter  
  • Obdachlose mit Lebensmittelpunkt in Berlin 
  • asylsuchende, geflüchtete sowie geduldete Menschen mit Staatsschutz

Was wird gefördert?

Neben einem individuellen Coaching, das durchschnittlich sechs bis zwölf Monate dauert, werden Teilnehmende mit einer dreimonatigen Nachbetreuung bei einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.  

Im Detail belaufen sich die Coaching-Maßnahmen auf 

  • Beratungsarbeit und Unterstützung,   
  • die Erfassung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit,  
  • die Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans mit Analyse des Qualifizierungsbedarfs,  
  • einer Reflexion der Zielerreichung sowie  
  • einer nachgehenden Beratung und Vermittlungsaktivitäten.

Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung (BVBO 4you)

Das Programm bietet Jugendlichen der Klassen 7 bis 13 Angebote zur individuellen Berufsorientierung sowie zur frühzeitigen und intensiven Auseinandersetzung mit der Berufswahl.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden Schüler*innen in Berlin ab der Jahrgangsstufe sieben bis zur Sekundarstufe II (mit Ausnahme der Oberstufenzentren).

Was wird gefördert?

Schüler*innen sollen Hilfe bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenzen erhalten. Die zur Verfügung stehenden vier Module

  • Kompetenzfeststellung, 
  • Berufsfelderkundung,  
  • vertiefte Praxiserfahrung und 
  • Übergang in berufliche Praxis 

ergänzen und vertiefen die bestehenden berufsorientierenden Angebote der Schulen und Berufsberatung. Diese können dabei einzeln nach Bedarf oder umfassend und aufeinander aufbauend genutzt werden. Die vorhandene Kompetenzfeststellung als Standortbestimmung ist mehrfach nutzbar. 

Weiterführende Informationen

Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)

Unterstützungsbedürftige Zugewanderte werden auf eine Berufsausbildung vorbereitet und bei der Auswahl eines Berufs begleitet.

Wer wird gefördert?

Berücksichtigt werden Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf.

Was wird gefördert?

  • bis zu 26-wöchige berufliche Orientierung und Vorbereitung auf eine Ausbildung
  • Erlernen der Fachsprache und -kenntnisse  
  • individuelle Unterstützung durch Begleiter*innen
  • Kennenlernen verschiedener Ausbildungsberufe mit anschließender Auswahl von bis zu drei in Betracht kommenden Ausbildungsberufen
  • 9 bis 18-wöchiges Austesten der ausgewählten Berufe

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende können Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

Wer wird gefördert?

  • Teilnehmende von berufsvorbereitenden Maßnahmen  
  • Auszubildene (Ausnahme: bei schulischer Ausbildung), die nicht mehr zuhause wohnen   
  • Auszubildene (Ausnahme: bei schulischer Ausbildung), die über 18 Jahre alt oder verheiratet sind oder in einer Partnerschaft zusammenwohnen  
  • Auszubildene (Ausnahme: bei schulischer Ausbildung), die mindestens ein Kind haben und nicht bei den Eltern wohnen  
  • Teilnehmende in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA)

Was wird gefördert?

Oben genannte Personengruppen werden unter den genannten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt, dessen Höhe von den individuellen Lebensumständen abhängig ist.

Weiterführende Informationen

Bildungsgutschein

Es handelt sich um eine Übernahme von Weiterbildungskosten für zuvor festgestellte Bildungsbedarfe von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose, arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte

Was wird gefördert?

Kostenübernahme einer Weiterbildung, die

  • eine Arbeitslosigkeit beenden,
  • durch eine Kompetenzerweiterung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden kann.

Inhaltlich werden

  • Fachkompetenzen, 
  • Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Mathematik, Informations-, Kommunikationstechnologien) sowie
  • ggf. der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses oder Hauptschulabschlusses gefördert.

 Finanziell übernommen/bezuschusst werden

  • Lehrgangsgebühren inkl. Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren,
  • Fahrtkosten,
  • Kosten für Kinderbetreuung sowie
  • Beiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.

Wichtige Kriterien: 

  • Die Weiterbildung muss sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.
  • Der Bildungsanbieter sowie die Weiterbildung selbst müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.
  • Der Bildungsgutschein muss vor einer verbindlichen Anmeldung vorliegen.

Weiterführende Informationen

Bildungskredit

Es handelt sich um die Gewährung eines zinsgünstigen Kredits für Schüler*innen und Studierende zur Qualifizierung unabhängig vom Vermögen und Einkommen.

Wer wird gefördert?

Einen Bildungskredit können Schüler*innen und Studierende in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase bis zum Ausbildungsende erhalten.

Was wird gefördert?

Es gelten die nachfolgend genannten Bedingungen:

  • Kreditvolumen von 1.000 bis 7.200 Euro 
  • Auszahlung in bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro 
  • mögliche Einmalzahlung von max. 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen 
  • sehr günstiger Zinssatz: 5,12 Prozent effektiver Jahreszins, Sollzins 5,19 Prozent (Stand 21.02.2024) 
  • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten (z.B. BAföG) möglich 
  • Förderung von Zweit- und Folgeausbildungen sowie von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland 
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung    
  • kostenfreie Kündigung zum Monatsende möglich 
  • Rückzahlung vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate 
  • monatliche Rückzahlungsrate von 120 Euro 
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit möglich 

Weiterführende Informationen

Bildungszeit

Es handelt sich um einen Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei Lohnfortzahlung.

Wer wird gefördert?

Teilnehmen können Beschäftigte in Teil- und Vollzeit, Auszubildende, freie Mit- und Heimarbeitende. Bei wechselnden Arbeitsorten zählen der Firmenhauptsitz und ggf. Gesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Was wird gefördert?

Ermöglicht wird die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei laufender Lohnfortzahlung. 

Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Tagen in der Woche beträgt der Anspruch auf Bildungszeit fünf Tage pro Kalenderjahr. Damit orientiert sich der Anspruch an der regelmäßigen, individuellen Arbeitszeit. Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch aus dem kommenden Kalenderjahr zu verwenden und die Bildungszeit somit auf zehn Tage zu erweitern. 

Der Antrag wird direkt beim Arbeitgeber gestellt. Dies sollte so früh wie möglich, jedoch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Eine Ablehnung darf nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erfolgen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll ein/e Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung bzw. Studium ermöglicht und gleichzeitig der Lebensunterhalt gesichert werden.

Wer wird gefördert?

Schüler*innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder weiterführenden Schulabschluss anstreben sowie Schüler*innen von Fach- und Fachoberschulklassen, von denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Darüber hinaus können Schüler*innen an Abendschulen, Akademien und Kollegs eine Förderung erhalten.

Des Weiteren können Studierende an staatlichen oder privaten Hochschulen und Berufsakademien (insofern der zu erwartende Abschluss nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist) gefördert werden.

Im Regelfall sollte das 45. Lebensjahr nicht vollendet sein, wobei hier Ausnahmen u. a. wegen familiärer Gründe, eines Studiums ohne Abitur oder dem Zweiten Bildungsweg gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben deutschen Staatsangehörigen auch ausländische Bürger*innen, bspw. EU-Angehörige, Personen mit Niederlassungserlaubnis sowie anerkannte Geflüchtete, unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden im Rahmen von festgelegten Bedarfssätzen der Lebensunterhalt sowie weitere Kosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten von Schüler*innen bzw. Studierenden. Darüber hinaus werden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt sowie Zuschüsse für Personen mit zu betreuenden Kindern gewährt.

Die Höhe der Förderung bemisst sich anhand der jeweiligen Ausbildung, persönlicher Lebensumstände sowie persönlicher und familiärer finanzieller Möglichkeiten. Schüler*innen erhalten die Förderung als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss, wohingegen Studierende einen Teil als Zuschuss und den anderen Teil als zurückzuzahlendes Darlehen erhalten.

Coaching BONUS – Förderung von Coaching für Unternehmen in Berlin

Berliner Unternehmen können einen Zuschuss zu Coaching-Leistungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen, Start-ups und Unternehmensnachfolgen werden unterstützt, sofern sie einen ausgeprägten Technologiebezug haben, der Kreativwirtschaft oder der Sozialen Ökonomie zugeordnet werden können. 

Branchenoffen kann eine Unternehmensnachfolge oder ein Internationalisierungs-Coaching beantragt werden, sofern es sich um Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder mit produktnahen Dienstleistungen handelt.

Was wird gefördert?

  • Businessplanerstellung und -optimierung 
  • Entwicklung einer Finanzstrategie inkl. Finanzplanung und Finanzierungskonzept 
  • Erarbeitung einer Wachstumsstrategie 
  • Unterstützung bei der Digitalisierung 
  • Regelung der Unternehmensnachfolge 
  • Internationalisierung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsmodelle 
  • Erarbeitung von Marketingstrategien 
  • Aufbau von Vertriebskonzepten 
  • Implementierung eines Controllingsystems 
  • Erarbeitung/Optimierung von Organisationsstrukturen 
  • Installieren eines Qualitätsmanagementsystems (QMS)

Weiterführende Informationen

Coaching in der Vorgründungsphase

Berliner Gründer*innen können im Vorfeld der Selbstständigkeit auf ein Vorgründungscoaching zurückgreifen.

Wer wird gefördert?

Gecoacht werden Personen mit Wohnsitz in Berlin, die eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit neben einer Beschäftigung anstreben.

Was wird gefördert?

Vorgehen: 

  • Orientierungsgespräch mit Vorstellung der Gründungsidee
  • viertägige Einschätzung, die mit einer Coachingempfehlung oder -ablehnung endet
  • max. 30 Stunden Coaching bei ausgewählten Coaches

Das Coaching beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung des Gründungskonzeptes vor der Gründung inkl.

  • Produktentwicklung,
  • Kundenkreisidentifizierung, 
  • Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien sowie
  • begleitende Kompetenzentwicklung der Unternehmenspersönlichkeit.

Weiterführende Informationen

Deutsch für den Beruf

Gefördert wird die Verbesserung der Deutschkenntnisse von Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund zum Zwecke der Integration in den Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert?

Folgende Punkte müssen erfüllt sein:  

  • Migrationshintergrund (zugewandert aus Drittstaaten, EU-Bürger*innen, Deutsche mit Migrationshintergrund) und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1
  • Arbeitssuchendmeldung und/oder Leistungsempfang nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB III
  • auf Ausbildungsplatzsuche oder in Ausbildung befindlich 
  • laufendes Anerkennungsverfahren für den Berufs-/Ausbildungsabschluss

Auch Beschäftigte ohne ausreichende Sprachkenntnisse für den Arbeitsalltag können teilnehmen. 

Geduldete können einen Spezialkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 besuchen, sofern sie keinen Zugang zu einem Integrationskurs haben.

Was wird gefördert?

Basiskurs: 

Hier stehen berufsübergreifende Deutschkenntnisse mit allgemeinen Inhalten aus der Arbeitswelt im Mittelpunkt. Es gibt drei verschiedenen Kurse, je nach Anfangs-Sprachniveau: B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2.  

Spezialkurse:  

  • für Personen mit laufendem Anerkennungsverfahren in akademischen Heil- oder Gesundheitsfachberufen 
  • mit fachspezifischem Inhalt aus dem gewerblich-technischen Bereich oder dem Einzelhandel
  • für Teilnehmende aus Integrationskursen mit dem Eingangsniveau A1 oder A2 , die das Zielsprachniveau B1 nicht erreicht haben

Prinzipiell ist die Teilnahme kostenfrei. Ab einem bestimmten Einkommen wird eine Kostenbeteiligung erhoben.

Eingliederungszuschuss nach Sozialgesetzbuch (SGB) III

Der Zuschuss kommt Arbeitgebern für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, deren Vermittlung in den Arbeitsmarkt erschwert ist, zugute.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitslosen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Dies können bspw. Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte oder Ältere sein.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von max. einem Jahr als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

Weiterführende Informationen

EMSA – Erfolg mit Sprachen und Abschluss

Gefördert wird das Nachholen von Berufsabschlüssen für erwachsene Migrant*innen.

Wer wird gefördert?

Migranten*innen über 25 Jahre, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen, erhalten Unterstützung.

Was wird gefördert?

Beratung zum Berufsabschluss:

  • trägerneutrale Beratung
  • ergebnisoffene Kompetenzfeststellung 

Begleitung in eine Qualifizierung durch Unterstützung u. a. bei

  • der Anbieter-Recherche,
  • Fördermittelanträgen sowie
  • der Beachtung von Rechten und Pflichten während der Qualifizierung.

Weiterführende Informationen

Erasmus+ Berufsbildung

Erasmus+ fördert das Lernen und Zusammenarbeiten in Europa. Im Bereich Berufsbildung liegen die Hauptaugenmerke auf Auslandsaufenthalten von Teilnehmenden an beruflicher Bildung sowie des Bildungspersonals, auf Partnerschaften zwischen Organisationen und Institutionen der Berufsbildung sowie auf der Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit in der EU.

Wer wird gefördert?

  • Auszubildende und Berufsschüler*innen
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
  • Teilnehmende an formal geordneten, beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht
  • Teilnehmende an non-formalen Bildungsangeboten
  • Absolvent*innen förderfähiger Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss
  • Lehrkräfte und Ausbilder*innen in der Berufs- und Weiterbildung
  • nicht lehrende Expert*innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Anträge auf Fördermittel können für die zuvor genannten Personengruppen nur von Bildungseinrichtungen und Organisationen (z. B. Betrieben, Unternehmen, Berufsschulen, Kammern) gestellt werden.

Darüber hinaus können kleinere Partnerschaften (gemeinsam mit einer Bildungseinrichtung aus einem anderen Land, welches an Erasmus+ teilnimmt) sowie größere Kooperationsprojekte bzw. -partnerschaften (Bildungseinrichtungen aus mind. drei Ländern, die an Erasmus+ teilnehmen) gefördert werden. Mögliche Bildungseinrichtungen und -organisationen sind bspw. Betriebe, Unternehmen, (Berufs-)Schulen oder Kammern.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von Leitaktion 1: Lernmobilität werden Einzelpersonen (Lernende oder Bildungspersonal) organsierte Auslandsaufenthalte in Form eines Praktikums oder einer Fort- bzw. Weiterbildung zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung ermöglicht. Für das Bildungspersonal sind darüber hinaus Job-Shadowings, Hospitationen sowie Lehr- und Schulungsaktivitäten vorgesehen.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtung soll teilnehmenden Organisationen dabei helfen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln sowie die eigenen Kapazitäten zu stärken.

Kleinere Partnerschaften sollen dabei kleinen, neuen oder weniger erfahrenen Organisationen den Zugang zum Programm erleichtern, bei Aktivitäten mit europäischer Dimension auf nationaler und transnationaler Ebene sowie den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken unterstützen.

Größere Partnerschaften führen diese Ansätze fort und sollen dem Aufbau und der Stärkung von Netzwerken, der Stärkung der Kapazitäten für transnationale Arbeit, dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken, der Schaffung innovativer Ergebnisse sowie der Verbreitung, Nutzung und Erweiterung von bereits existierenden und/oder neu geschaffenen Produkten und Ideen rund um die berufliche Bildung dienen.

EXIST-Gründerstipendium

Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen sollen bei bestimmten Gründungsvorhaben und Dienstleistungen unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler*innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen 
  • Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen 
  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben 
  • Gründerteams (max. drei Personen)

Der Antrag von gründungsinteressierten Einzelpersonen oder Gründungsteams wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsideen, Produkte und Dienstleistungen mit signifikantem Alleinstellungsmerkmal und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Das zwölfmonatige Gründungsstipendium dient insbesondere der Ausarbeitung eines Businessplans sowie der Vorbereitung auf die Unternehmensgründung mit Unterstützung der Hochschule oder Forschungseinrichtung. 

Im Rahmen des Stipendiums werden die Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes, Sachausgaben sowie Coachingleistungen finanziell unterstützt. 

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Unternehmen erhalten Unterstützung für die Ausbildung oder Einstellung von Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.

Wer schwerbehinderte Menschen bis zum 01.10.2024 einstellt, erhält nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr zusätzlich eine Inklusionsprämie in Höhe von 2.000 Euro.

Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)

Ziel ist die Erhöhung der Anzahl und die Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze.

Wer wird gefördert?

Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen. Je nach Förderinhalt gelten spezifische weitere Voraussetzungen.

Was wird gefördert?

  • Verbundausbildung  
  • Prüfungsvorbereitung  
  • Splitterberufs-Ausbildung  
  • Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte, Frauen, Alleinerziehende, Insolvenz- und Betriebsstilllegungs-Übernahmen)  
  • Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

INQA-Coaching (Initiative Neue Qualität der Arbeit)

Bezuschusst werden Coachingleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Bereiche Personalpolitik, Arbeitsorganisation und Digitaltransformation.

Wer wird gefördert?

Anträge können von KMU gestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching durch autorisierte Coaches mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. In einer Erstberatung werden die Fördervoraussetzungen sowie die konkreten Unterstützungsbedarfe geklärt und im Förderfall ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt. Durch das Coaching können sich die KMU zukunftsfähig aufstellen und auf Veränderungen eigenständig reagieren.

Integrationskurs

Integrationskurse unterstützen Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, mit Sprach- und Orientierungsunterricht.

Wer wird gefördert?

Profitieren können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen, EU-Bürger*innen, Spätaussiedler*innen sowie Zugewanderte mit Aufenthaltstitel. Für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen.

Was wird gefördert?

Der Integrationskurs vermittelt im Sprachkurs Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft kennen.

Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt über Bildungsdienstleister. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Insgesamt dauert dieser 430 Stunden im Intensivkurs bis maximal 1.000 Stunden. Möglich sind Voll- und Teilzeitkurse.

Auf Antrag von den Kosten befreit sind 

  • Empfänger*innen von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB III oder SGB XII,
  • Beschäftigte, deren Bruttogehalt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt sowie
  • sonstige finanziell Bedürftige.

IQ - Integration durch Qualifizierung

Ziel ist die Verbesserung der Integration von Erwachsenen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und den Einstieg in eine abschlussadäquate Beschäftigung.

Wer wird gefördert?

Das IQ Vernetzungsprojekt stellt Leistungen für Einzelpersonen, Unternehmen, im Speziellen auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie für Arbeitsmarktakteure wie Kommunen und Arbeitsverwaltungen bereit.

Was wird gefördert?

Die Leistungen finden in den folgenden Bereichen statt: 

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
  • Beratung zu „Fairer Integration“
  • Qualifizierungsbegleitungen, Anpassungsqualifizierungen, Coaching und Begleitung, Kompetenzfeststellung
  • Beratung, Schulung, Veranstaltungen

Weiterführende Informationen

Komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft

Durch einen Erlebnisparcours mit sechs Stationen entdecken Schüler*innen der 7. und 8. Klasse frühzeitig ihre Stärken und Interessen.

Wer wird gefördert?

Das Projekt richtet sich an Schüler*innen der 7. und 8. Klasse, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte.

Was wird gefördert?

Komm auf Tour“ basiert auf einem positiven Ansatz, der sich an den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf dem Thema Stärken entdecken. Dabei werden Elemente aus der Berufsorientierung, der Lebensplanung und der geschlechterspezifischen Arbeit integriert.

Kommit – Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung

Ziel des Modells ist die nachhaltige Integration von (geflüchteten) Menschen in den Arbeitsmarkt. Durch die individuelle und passgenaue Aus- und Weiterbildung eigener Fachkräfte soll ein Betrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet. 

Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen. 

Was wird gefördert?

Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des einzelnen Bewerbers bzw. der einzelnen Bewerberin.  

In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner, nämlich Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), zum Tragen.

  • Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
  • Phase II: BAMF – BA – Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung/Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1
  • Phase III: Arbeitgeber – BA – BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizierung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
  • Phase IV: Arbeitgeber – BA – BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung

Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III möglich.

Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter*innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Eine weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich.

Weiterführende Informationen

Landesprogramm Mentoring

Auszubildende werden durch Begleitung und Mentoring von ehrenamtlichen Kräften gestärkt, sofern ein vorzeitiger Ausbildungsabbruch droht.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an verschiedene Projekte in Berlin, die ehrenamtlichen Mentor*innen ausbilden, begleiten und den Kontakt zu Unternehmen herstellen.   

Das Programm ist ausgelegt für junge Menschen mit einem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung aus einem der folgenden Bereiche:

  • Hotel/Gastronomie/Tourismus  
  • Baugewerbe  
  • Schutz und Sicherheit  
  • Gesundheit  
  • Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Den Auszubildenden wird ein*e Mentor*in zur Seite gestellt, welche/r individuell auf die jeweilige Situation eingeht.  

Im direkten Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentor*innen die Auszubildenden dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt. 

Weiterführende Informationen

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Ziel ist die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, die Erschließung von Beschäftigungschancen für benachteiligte Menschen und die Förderung von Guter Arbeit.

Wer wird gefördert?

In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige KMU, auch neu gegründete, können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

• Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind,

• Arbeitnehmer*innen aus geförderten Arbeitsverhältnissen nach § 16e oder § 16i SGB II sowie Teilnehmer*innen aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II,

• Personen, die mit ergänzendem Leistungsbezug nach dem SGB II abhängig beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind,

• Geringfügig Beschäftigte ohne ergänzenden Leistungsbezug nach dem SGB II, sofern deren geringfügiges Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit umgewandelt wird.

Was wird gefördert?

Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind u. a. folgende Bedingungen von den KMU zu erfüllen:

• Die Wochenarbeitszeit des geförderten Beschäftigungsverhältnisses beträgt mind. 35 Stunden (Vollzeit).

• Das Arbeitsverhältnis wird für mindestens ein Jahr geschlossen.

• Es wird mindestens der jeweils geltende gesetzliche Berliner Landesmindestlohn gezahlt.

• Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten in der Betriebsabteilung / in dem Gewerk, in dem die Person eingestellt werden soll, nicht vor. Es blieb zudem in der Betriebsabteilung / in dem Gewerk in den letzten 6 Monaten keine Übernahme von Auszubildenden aus betrieblichen Gründen aus.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Bruttogehalts sowie der Dauer der Anstellung. Für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, dessen Vergütung mehr als 30 Prozent über dem Landesmindestlohn liegt, kann die Höchstfördersumme von 17.000 gewährt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Weiterführende Informationen

Lohnkostenzuschüsse für Ältere

Mit dem Lohnkostenzuschuss wird die Eingliederung älterer Arbeitnehmer*innen in den Berliner Arbeitsmarkt gefördert.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber werden bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von älteren Arbeitssuchenden von mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit unterstützt.

Die einzustellende Person muss mindestens 55 Jahre alt sein und die Vergütung muss mindestens dem Berliner Landesmindestlohn entsprechen.

Antragsberechtigt sind Beschäftigungsträger*innen und Freie Träger*innen, die nach gemeinnützigen Grundsätzen tätig sind.

Was wird gefördert?

Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten bei Bedarf ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote. Darüber hinaus werden Sachkosten als Festbetrag gewährt.

Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmer*innen. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

Der Träger muss von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach §§ 88 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten. Diese Förderung sollte mindestens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.

Weiterführende Informationen

MUMM 3.0 – Mutter & Migrantin. Motiviert!

Mütter mit internationaler Herkunft, die ein Studium abgeschlossen haben, werden beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützt.

Wer wird gefördert?

Folgende Voraussetzungen sind an die Teilnahme geknüpft: 

  • Muttersein 
  • internationale Herkunft
  • akademische Ausbildung
  • Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1/B2
  • Wiedereinstieg nach Familienzeit 

Was wird gefördert?

MUMM unterstützt die Teilnehmerinnen durch:

  • Informationen und Beratung 
  • Ziel- und Potentialanalyse 
  • Workshops 
  • Sprachwerkstätten 
  • Netzwerke
  • Einstiegscoaching
  • Infotage

Weiterführende Informationen

Nachqualifizierung

Es handelt sich um eine Förderung der abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden geringqualifizierte Arbeitslose und Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen und dafür bereits erworbene Vorerfahrungen nutzen möchten. Als Vorerfahrungen sind etwa Kenntnisse aus abgebrochenen Ausbildungen oder Beschäftigungsverhältnissen zu sehen.

Was wird gefördert?

Um die vorhandenen Erfahrungen nutzen zu können, werden die für den Berufsabschluss fehlenden Kenntnisse in einzelnen, in sich abgeschlossenen Modulen nachgeholt. Im Ergebnis werden die Teilnehmenden in verkürzter Form auf die Externenprüfung vorbereitet. Deren Bestehen hat den Berufsabschluss zur Folge.  

Gestartet wird in der Regel mit einer individuellen Einstiegsberatung, in der Vorerfahrungen analysiert, ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt und ein geeignetes Einstiegsmodell ermittelt werden.  

 Gefördert wird eine modulare Vorbereitung in den folgenden Berufen:  

  • Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 
  • Elektroanlagenmonteur*in 
  • Fachinformatiker*in, Fachrichtung Anwendungsentwicklung oder Systemintegration 
  • Fachkraft für Lagerlogistik 
  • Fachlagerist*in 
  • Friseur*in 
  • Hotelfachmann*frau 
  • IT-Systemelektroniker*in 
  • Kaufmann*frau für Büromanagement, im E-Commerce oder im Einzelhandel 
  • Koch/Köchin 
  • Mechatroniker*in 
  • Mediengestalter*in Digital und Print 
  • Textil- und Modenäher*in 
  • Textil- und Modeschneider*in 
  • Tischler*in 
  • Verkäufer*in 
  • Zerspanungsmechaniker*in 
  • Zimmerer*in 

 Zudem gibt es Beratungsangebote zum 

  • Erwerb von Berufsabschlüssen, berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen und Aufstiegsfortbildungen sowie 
  • Streben, sich beruflich neu zu orientieren und dahingehende Perspektiven zu erarbeiten. 

Auch Informationsveranstaltungen zum Thema werden angeboten.

Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)

Das Netzwerk unterstützt Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung.  

Wer wird gefördert?

Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützung finden die Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Hier werden durch das Netzwerk Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteur*innen und Partner*innen abgestimmt und gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte entwickelt. 

Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schüler*innen andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen weiterzuentwickeln. 

Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die zwölf regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartner*innen über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin. 

NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Das Netzwerk unterstützt Unternehmen, die Geflüchtete einstellen möchten.

Wer wird gefördert?

Unternehmen aller Art und Größe können dem Netzwerk kostenfrei beitreten und/oder von dessen Wissen und Angeboten profitieren.

Was wird gefördert?

Neben dem Erfahrungsaustausch im Netzwerk gibt es folgende Angebote:

  • Informationsmaterialien
  • Checklisten
  • Praxis-Tipps
  • Veranstaltungen
  • Webinare
  • regelmäßige Updates

Weiterführende Informationen

Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)

Junge Geflüchtete bekommen Unterstützung beim Zurechtfinden im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem.

Wer wird gefördert?

  • Menschen unter 25 Jahre 
  • Asylbewerber*innen 
  • Geduldete mit Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt 
  • anerkannte Geflüchtete und Asylberechtigte

    Weitere Voraussetzungen:
     
  • Vollzeitschulpflicht ist erfüllt
  • es ist keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorhanden
  • es sind keine oder nur geringe berufliche Erfahrungen vorhanden
  • ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildung ist erforderlich

Was wird gefördert?

Die Maßnahme dauert sechs bis acht Monate. Dabei beträgt die Wochenstundenzahl 30. Hierein kann auch der Unterricht an einer Berufsschule fallen.

In den ersten zwei Wochen werden die Sprachkenntnisse bewertet sowie der Bedarf an Unterstützung evaluiert.

In den sogenannten Projektansätzen wird durch den praktischen Umgang herausgefunden, ob eine Eignung im Bereich Arbeiten mit Holz, Metall oder im Bereich Hauswirtschaft liegt. In betrieblichen Abschnitten werden die Kenntnisse und Erfahrungen angewendet.

Weiterführende Informationen

Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Qualifizierung für Beschäftigung

Das Programm dient der Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen. 

Wer wird gefördert?

  • Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach Paragraph 16 d Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Teilnehmende in Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach Paragraph 16 i SGB II
  • Beschäftigte in anderen Beschäftigungsmaßnahmen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, welche die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden.

Zu den Maßnahmen zählen:

  • Verbesserung der berufsrelevanten Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmender
  • Basisqualifizierungen zur Steigerung der Grundbildungskompetenzen 
  • digitale Grundkompetenzen
  • Gesundheitsprophylaxe und Gesundheitsförderung

Weiterführende Informationen

START-Stipendienprogramm für engagierte Schüler*innen

Das Programm richtet sich an engagierte Schüler*innen mit Migrationshintergrund.

Wer wird gefördert?

Jugendliche, die

  • mindestens 14 Jahre alt sind,
  • selbst oder ein Elternteil nach Deutschland zugewandert sind/ist,
  • im kommenden Jahr mindestens die neunte Klasse einer weiterführenden oder berufsbildenden Schule in Deutschland besuchen,
  • ab dem kommenden Jahr noch drei Jahre die Schule besuchen oder
  • Gleichaltrige kennenlernen und mit ihnen gemeinsam gesellschaftlich etwas ändern möchten.

Was wird gefördert?

START will junge Menschen bei ihrer Entwicklung unterstützen – als Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland, als Ansporn zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und als Investition in die Zukunft. Hierzu gibt es in dem dreijährigen Programm

  • vielfältige Veranstaltungen und Lernformate neben der Schule, 
  • Angebote zur Stärkung von Kommunikation, Kreativität, Teamwork und kritischem Denken, 
  • eine Community aus 3.000 Gleichgesinnten, 
  • persönliche Betreuung sowie
  • finanzielle Unterstützung bei Bedarf.

Weiterführende Informationen

Steuerrückerstattung des Finanzamtes

Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wer wird gefördert?

Alle Personen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können beruflich bedingte Bildungskosten geltend machen. 

Was wird gefördert?

Persönliche Ausgaben für berufliche Ausbildung, Fortbildung und angefallene Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft usw.) können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sollten sachgemäß begründet sein.

Weiterführende Informationen

Stipendiendatenbank für Schüler*innen, Studierende und Doktorand*innen

Schüler*innen, Studierende und Doktorand*innen bekommen einen Überblick über mögliche Stipendien.

Wer wird gefördert?

Stipendien können Schüler*innen, Studierende sowie Doktorand*innen nutzen.
Auf der Basis eines individuellen Profils werden konkrete Stipendien zur Bewerbung empfohlen.

Was wird gefördert?

Die einzelnen Stipendien sind unterschiedlich strukturiert und können den Lebensunterhalt und die Aufwendungen für das Studium umfassen. 

Weiterführende Informationen

Stipendienprogramm Welcome der Deutschen Universitätsstiftung

Das Programm richtet sich an Studierende mit Fluchthintergrund.

Wer wird gefördert?

Die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • aktuell in einem Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengang an einer deutschen Universität, Musik- oder Kunsthochschule immatrikuliert (private und duale Hochschulen sind ausgeschlossen)
  • Deutsch auf C1-Niveau
  • Fluchthintergrund
  • Erhalt des BAföG oder anderer Studienfinanzierung 

Was wird gefördert?

Die folgenden Förderungen beziehen sich auf das Erststudium mit Möglichkeit zur Veränderung zum Master:

  • Eins-zu-eins-Betreuung durch Hochschullehrende 
  • Seminare zu Schlüsselkompetenzen 
  • einmaliges Einzel-Coaching
  • Reisekostenerstattung im Rahmen der Stipendienveranstaltungen 
  • Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen/Netzwerken
  • z. T. studienbezogene Kosten
  • z. T. digitale Technik 

Weiterführende Informationen

Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Diese Förderung dient der Finanzierung eines Studiums oder einer Promotion.

Wer wird gefördert?

Der Studienkredit richtet sich an volljährige Studierende an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland. Dabei dürfen Antragsstellende nicht älter als 44 Jahre sein. Zudem muss/müssen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit inkl. Wohnsitz in Deutschland, 
  • eine europäische Staatsangehörigkeit inkl. mind. dreijährigem ständigen Aufenthalt sowie Meldung in Deutschland,
  • eine Familienangehörigkeit zu einem/einer deutschen oder EU-Staatsangehörigen inkl. Aufenthalt und Meldung in Deutschland oder 
  • der/die Antragstellende Bildungsinländer*in sein und eine deutsche Meldeadresse vorliegen.

Was wird gefördert?

  • Vollzeit-, Teilzeit-, berufsbegleitende sowie Fernstudiengänge
  • Auslandssemester, insofern Immatrikulation in Deutschland bestehen bleibt
  • Lebenshaltungskosten werden einkommens-, studienfach-, umsetzungsunabhängig gezahlt
  • max. monatliche Auszahlung von 650 Euro 
  • max. Dauer beträgt 14 Semester

Übergangsgeld

Betroffene erhalten unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen zur Teilhabe während einer Reha-Maßnahme.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Menschen, die wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls intensive Betreuung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen. Dies sind Teilnehmende von

  • reha-spezifischen Maßnahmen der Berufsausbildung,
  • reha-spezifischer Berufsvorbereitung, 
  • unterstützter Beschäftigung, 
  • Maßnahmen  einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderen Leistungsanbieter im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich oder
  • reha-spezifischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sofern die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit erfüllt sind.

Zudem müssen Antragstellende in den drei Jahren zuvor mind. zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftig gewesen sein sowie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen und einen Antrag darauf gestellt haben.

Was wird gefördert?

Abhängig von den individuellen Lebensumständen werden unterschiedlich bemessene unterhaltssichernde Leistungen gewährt. Diese betragen zwischen 68 und 75 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage.

Weiterführende Informationen

Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen - Qualifizierungschancengesetz

Arbeitgeber werden durch Beratung und finanzielle Zuschüsse bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten sowie beim Arbeitsentgelt unterstützt. Gleichzeitig profitieren Beschäftigte durch eine zukunftssichere und am Arbeitsmarkt ausgerichtete Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät Unternehmen und entwickelt gemeinsam mit ihnen ein Weiterbildungskonzept. Der Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, deren Beschäftigte vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen oder in sogenannten Engpassberufen (Berufe mit Fachkräftemangel) tätig sind. Die Beschäftigten profitieren durch eine Entwicklung des eigenen Potenzials sowie durch eine arbeitsmarktrelevante und auf die Zukunft ausgerichtete berufliche Weiterbildung.

Was wird gefördert?

  • berufliche Weiterbildungen mit mind. 120 Stunden Umfang (auch stückweise möglich)
  • Umsetzung durch Träger, die für die Förderung zugelassen sind
  • nicht arbeitsplatzbezogene und langfristige Fortbildungen
  • Zahlung anteiliger oder voller Kosten für die Weiterbildung
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Weiterbildungsstipendium

Ziel des Stipendiums ist es, junge Menschen nach besonders erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Das Stipendium erfolgt über ein Bewerbungsverfahren. Bewerbende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen 

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf 
  • Aufnahme der geplanten Qualifizierung bis zum Alter von 24 Jahren (Ausnahmen bei Freiwilligendienst, Elternzeit, Gesundheitsberufen) 
  • Nachweis des besonders erfolgreichen Berufsabschlusses mit einer Durchschnittsnote von mind. 1,9 oder 1. bis 3. Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Betriebs bzw. der Berufsschule

Gefördert werden können nur Personen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden oder einer aktuellen Arbeitssuchendmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Was wird gefördert?

Das Stipendium gilt in der Regel für die nachfolgend aufgeführten, berufsbegleitenden Weiterbildungen: 

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen  
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung 
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen 
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen  

Vorgesehen sind Zuschüsse für Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthalts-, Arbeitsmittel- und Prüfungskosten von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme sowie ein IT-Bonus von 250 Euro.

Zweiter Bildungsweg

Ziel ist es, durch das Nachholen eines Schulabschlusses bzw. das Erreichen eines höherwertigen Abschlusses, sich weiterzuentwickeln sowie auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens reagieren zu können.

Wer wird gefördert?

Der zweite Bildungsweg steht Berufstätigen sowie Nicht-Berufstätigen als auch arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen offen.

Was wird gefördert?

Der zweite Bildungsweg bietet allen, die weiter lernen wollen, viele Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen höherwertigen Abschluss zu erreichen. Das Berliner Bildungssystem bietet so die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren.

 
 
Ansprechpartner: Herr Horst Junghans | Tel.: 030 28 38 42 38 | junghans@wdb-berlin.de