Förderprogramme für Unternehmen

 

 

 
 
 
 

Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten? Sie sind auf der Suche nach Beratung, Begleitung oder Coaching? Sie planen eine Existenzgründung oder möchten selbst im Bereich Ausbildung aktiv werden?

Informieren Sie sich hier über ausgewählte Förderprogramme des Landes Berlin, des Bundes und der EU, die Sie bei der Realisierung Ihrer Ziele unterstützen können.

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Stelle bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

Hinweis: Die Auflistung der Förderprogramme befindet sich fortwährend in Bearbeitung und wird daher laufend überarbeitet und ergänzt.

 
 

Aus- und Weiterbildung im Güterverkehrsgewerbe

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Wer wird gefördert?

Unterstützung erhalten Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene schwere Nutzfahrzeuge mit mind. 7,5 Tonnen halten/besitzen.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten gem. eines Maßnahmenkataloges, z. B. über bestimmte Transportarten oder Fahrsicherheit.

Ausbildungsstart Plus – Jobstarter

Das Programm unterstützt Unternehmen bei den Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt und in der Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über verschiedene Projekte Unterstützung im Bereich Ausbildung und den sich dabei verändernden Anforderungen.
Neben der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Verbesserung von regionalen Ausbildungsstrukturen soll auch die Bereitschaft erhalten werden, auszubilden.

Um den aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt Rechnung zu tragen, stehen in jeder neuen Förderrunde jeweils aktuelle Themen im Fokus.
Diese werden von verschiedenen Projekten bearbeitet.

Berlin Start

Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Berlin gründen, übernehmen oder festigen möchte, kann eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Bürgschaft beantragen.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag stellen können 

  • Existenzgründer*innen in der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufen, 
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft und  
  • Freiberufler*innen, deren Existenzgründung nicht länger als sieben Jahre zurück liegt. 

Weitere Voraussetzungen sind: 

  • Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin
  • Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB) nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH 
  • vorhandene fachliche und kaufmännische Qualifikationen für unternehmerische Tätigkeit 

Was wird gefördert?

Förderungen können beantragt werden für: 

  • Investitionskosten 
  • Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers 
  • Übernahmepreis 
  • Betriebsmittelbedarf

 Zudem können Darlehen in Höhe von 5.000 bis 1,5 Mio. Euro beantragt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Weiterführende Informationen

Coaching BONUS – Förderung von Coaching für Unternehmen in Berlin

Berliner Unternehmen können einen Zuschuss zu Coaching-Leistungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen, Start-ups und Unternehmensnachfolgen werden unterstützt, sofern sie einen ausgeprägten Technologiebezug haben, der Kreativwirtschaft oder der Sozialen Ökonomie zugeordnet werden können. 

Branchenoffen kann eine Unternehmensnachfolge oder ein Internationalisierungs-Coaching beantragt werden, sofern es sich um Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder mit produktnahen Dienstleistungen handelt.

Was wird gefördert?

  • Businessplanerstellung und -optimierung 
  • Entwicklung einer Finanzstrategie inkl. Finanzplanung und Finanzierungskonzept 
  • Erarbeitung einer Wachstumsstrategie 
  • Unterstützung bei der Digitalisierung 
  • Regelung der Unternehmensnachfolge 
  • Internationalisierung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsmodelle 
  • Erarbeitung von Marketingstrategien 
  • Aufbau von Vertriebskonzepten 
  • Implementierung eines Controllingsystems 
  • Erarbeitung/Optimierung von Organisationsstrukturen 
  • Installieren eines Qualitätsmanagementsystems (QMS)

Weiterführende Informationen

Eingliederungszuschuss nach Sozialgesetzbuch (SGB) III

Der Zuschuss kommt Arbeitgebern für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, deren Vermittlung in den Arbeitsmarkt erschwert ist, zugute.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitslosen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Dies können bspw. Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte oder Ältere sein.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von max. einem Jahr als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

Weiterführende Informationen

Erasmus+ Berufsbildung

Erasmus+ fördert das Lernen und Zusammenarbeiten in Europa. Im Bereich Berufsbildung liegen die Hauptaugenmerke auf Auslandsaufenthalten von Teilnehmenden an beruflicher Bildung sowie des Bildungspersonals, auf Partnerschaften zwischen Organisationen und Institutionen der Berufsbildung sowie auf der Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit in der EU.

Wer wird gefördert?

  • Auszubildende und Berufsschüler*innen
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
  • Teilnehmende an formal geordneten, beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht
  • Teilnehmende an non-formalen Bildungsangeboten
  • Absolvent*innen förderfähiger Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss
  • Lehrkräfte und Ausbilder*innen in der Berufs- und Weiterbildung
  • nicht lehrende Expert*innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Anträge auf Fördermittel können für die zuvor genannten Personengruppen nur von Bildungseinrichtungen und Organisationen (z. B. Betrieben, Unternehmen, Berufsschulen, Kammern) gestellt werden.

Darüber hinaus können kleinere Partnerschaften (gemeinsam mit einer Bildungseinrichtung aus einem anderen Land, welches an Erasmus+ teilnimmt) sowie größere Kooperationsprojekte bzw. -partnerschaften (Bildungseinrichtungen aus mind. drei Ländern, die an Erasmus+ teilnehmen) gefördert werden. Mögliche Bildungseinrichtungen und -organisationen sind bspw. Betriebe, Unternehmen, (Berufs-)Schulen oder Kammern.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von Leitaktion 1: Lernmobilität werden Einzelpersonen (Lernende oder Bildungspersonal) organsierte Auslandsaufenthalte in Form eines Praktikums oder einer Fort- bzw. Weiterbildung zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung ermöglicht. Für das Bildungspersonal sind darüber hinaus Job-Shadowings, Hospitationen sowie Lehr- und Schulungsaktivitäten vorgesehen.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtung soll teilnehmenden Organisationen dabei helfen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln sowie die eigenen Kapazitäten zu stärken.

Kleinere Partnerschaften sollen dabei kleinen, neuen oder weniger erfahrenen Organisationen den Zugang zum Programm erleichtern, bei Aktivitäten mit europäischer Dimension auf nationaler und transnationaler Ebene sowie den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken unterstützen.

Größere Partnerschaften führen diese Ansätze fort und sollen dem Aufbau und der Stärkung von Netzwerken, der Stärkung der Kapazitäten für transnationale Arbeit, dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken, der Schaffung innovativer Ergebnisse sowie der Verbreitung, Nutzung und Erweiterung von bereits existierenden und/oder neu geschaffenen Produkten und Ideen rund um die berufliche Bildung dienen.

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Unternehmen erhalten Unterstützung für die Ausbildung oder Einstellung von Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.

Wer schwerbehinderte Menschen bis zum 01.10.2024 einstellt, erhält nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr zusätzlich eine Inklusionsprämie in Höhe von 2.000 Euro.

Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)

Ziel ist die Erhöhung der Anzahl und die Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze.

Wer wird gefördert?

Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen. Je nach Förderinhalt gelten spezifische weitere Voraussetzungen.

Was wird gefördert?

  • Verbundausbildung  
  • Prüfungsvorbereitung  
  • Splitterberufs-Ausbildung  
  • Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte, Frauen, Alleinerziehende, Insolvenz- und Betriebsstilllegungs-Übernahmen)  
  • Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

INQA-Coaching (Initiative Neue Qualität der Arbeit)

Bezuschusst werden Coachingleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Bereiche Personalpolitik, Arbeitsorganisation und Digitaltransformation.

Wer wird gefördert?

Anträge können von KMU gestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching durch autorisierte Coaches mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. In einer Erstberatung werden die Fördervoraussetzungen sowie die konkreten Unterstützungsbedarfe geklärt und im Förderfall ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt. Durch das Coaching können sich die KMU zukunftsfähig aufstellen und auf Veränderungen eigenständig reagieren.

IQ - Integration durch Qualifizierung

Ziel ist die Verbesserung der Integration von Erwachsenen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und den Einstieg in eine abschlussadäquate Beschäftigung.

Wer wird gefördert?

Das IQ Vernetzungsprojekt stellt Leistungen für Einzelpersonen, Unternehmen, im Speziellen auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie für Arbeitsmarktakteure wie Kommunen und Arbeitsverwaltungen bereit.

Was wird gefördert?

Die Leistungen finden in den folgenden Bereichen statt: 

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
  • Beratung zu „Fairer Integration“
  • Qualifizierungsbegleitungen, Anpassungsqualifizierungen, Coaching und Begleitung, Kompetenzfeststellung
  • Beratung, Schulung, Veranstaltungen

Weiterführende Informationen

Kommit – Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung

Ziel des Modells ist die nachhaltige Integration von (geflüchteten) Menschen in den Arbeitsmarkt. Durch die individuelle und passgenaue Aus- und Weiterbildung eigener Fachkräfte soll ein Betrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet. 

Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen. 

Was wird gefördert?

Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des einzelnen Bewerbers bzw. der einzelnen Bewerberin.  

In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner, nämlich Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), zum Tragen.

  • Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
  • Phase II: BAMF – BA – Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung/Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1
  • Phase III: Arbeitgeber – BA – BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizierung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
  • Phase IV: Arbeitgeber – BA – BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung

Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III möglich.

Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter*innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Eine weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich.

Weiterführende Informationen

Landesprogramm Mentoring

Auszubildende werden durch Begleitung und Mentoring von ehrenamtlichen Kräften gestärkt, sofern ein vorzeitiger Ausbildungsabbruch droht.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an verschiedene Projekte in Berlin, die ehrenamtlichen Mentor*innen ausbilden, begleiten und den Kontakt zu Unternehmen herstellen.   

Das Programm ist ausgelegt für junge Menschen mit einem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung aus einem der folgenden Bereiche:

  • Hotel/Gastronomie/Tourismus  
  • Baugewerbe  
  • Schutz und Sicherheit  
  • Gesundheit  
  • Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Den Auszubildenden wird ein*e Mentor*in zur Seite gestellt, welche/r individuell auf die jeweilige Situation eingeht.  

Im direkten Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentor*innen die Auszubildenden dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt. 

Weiterführende Informationen

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Ziel ist die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, die Erschließung von Beschäftigungschancen für benachteiligte Menschen und die Förderung von Guter Arbeit.

Wer wird gefördert?

In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige KMU, auch neu gegründete, können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

• Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind,

• Arbeitnehmer*innen aus geförderten Arbeitsverhältnissen nach § 16e oder § 16i SGB II sowie Teilnehmer*innen aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II,

• Personen, die mit ergänzendem Leistungsbezug nach dem SGB II abhängig beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind,

• Geringfügig Beschäftigte ohne ergänzenden Leistungsbezug nach dem SGB II, sofern deren geringfügiges Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit umgewandelt wird.

Was wird gefördert?

Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind u. a. folgende Bedingungen von den KMU zu erfüllen:

• Die Wochenarbeitszeit des geförderten Beschäftigungsverhältnisses beträgt mind. 35 Stunden (Vollzeit).

• Das Arbeitsverhältnis wird für mindestens ein Jahr geschlossen.

• Es wird mindestens der jeweils geltende gesetzliche Berliner Landesmindestlohn gezahlt.

• Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten in der Betriebsabteilung / in dem Gewerk, in dem die Person eingestellt werden soll, nicht vor. Es blieb zudem in der Betriebsabteilung / in dem Gewerk in den letzten 6 Monaten keine Übernahme von Auszubildenden aus betrieblichen Gründen aus.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Bruttogehalts sowie der Dauer der Anstellung. Für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, dessen Vergütung mehr als 30 Prozent über dem Landesmindestlohn liegt, kann die Höchstfördersumme von 17.000 gewährt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Weiterführende Informationen

Lohnkostenzuschüsse für Ältere

Mit dem Lohnkostenzuschuss wird die Eingliederung älterer Arbeitnehmer*innen in den Berliner Arbeitsmarkt gefördert.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber werden bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von älteren Arbeitssuchenden von mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit unterstützt.

Die einzustellende Person muss mindestens 55 Jahre alt sein und die Vergütung muss mindestens dem Berliner Landesmindestlohn entsprechen.

Antragsberechtigt sind Beschäftigungsträger*innen und Freie Träger*innen, die nach gemeinnützigen Grundsätzen tätig sind.

Was wird gefördert?

Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten bei Bedarf ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote. Darüber hinaus werden Sachkosten als Festbetrag gewährt.

Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmer*innen. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

Der Träger muss von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach §§ 88 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten. Diese Förderung sollte mindestens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.

Weiterführende Informationen

Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)

Das Netzwerk unterstützt Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung.  

Wer wird gefördert?

Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützung finden die Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Hier werden durch das Netzwerk Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteur*innen und Partner*innen abgestimmt und gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte entwickelt. 

Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schüler*innen andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen weiterzuentwickeln. 

Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die zwölf regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartner*innen über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin. 

NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Das Netzwerk unterstützt Unternehmen, die Geflüchtete einstellen möchten.

Wer wird gefördert?

Unternehmen aller Art und Größe können dem Netzwerk kostenfrei beitreten und/oder von dessen Wissen und Angeboten profitieren.

Was wird gefördert?

Neben dem Erfahrungsaustausch im Netzwerk gibt es folgende Angebote:

  • Informationsmaterialien
  • Checklisten
  • Praxis-Tipps
  • Veranstaltungen
  • Webinare
  • regelmäßige Updates

Weiterführende Informationen

Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen - Qualifizierungschancengesetz

Arbeitgeber werden durch Beratung und finanzielle Zuschüsse bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten sowie beim Arbeitsentgelt unterstützt. Gleichzeitig profitieren Beschäftigte durch eine zukunftssichere und am Arbeitsmarkt ausgerichtete Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät Unternehmen und entwickelt gemeinsam mit ihnen ein Weiterbildungskonzept. Der Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, deren Beschäftigte vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen oder in sogenannten Engpassberufen (Berufe mit Fachkräftemangel) tätig sind. Die Beschäftigten profitieren durch eine Entwicklung des eigenen Potenzials sowie durch eine arbeitsmarktrelevante und auf die Zukunft ausgerichtete berufliche Weiterbildung.

Was wird gefördert?

  • berufliche Weiterbildungen mit mind. 120 Stunden Umfang (auch stückweise möglich)
  • Umsetzung durch Träger, die für die Förderung zugelassen sind
  • nicht arbeitsplatzbezogene und langfristige Fortbildungen
  • Zahlung anteiliger oder voller Kosten für die Weiterbildung
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
 
 
Ansprechpartner: Herr Horst Junghans | Tel.: 030 28 38 42 38 | junghans@wdb-berlin.de