Beratung zu Bildung und Beruf
Kostenfreie Beratung zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung ebenso für Unternehmen zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten
Wer wird gefördert
Bildungsinteressierte und Unternehmen, die sich für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten einsetzen und dafür Unterstützung benötigen.
Was wird gefördert
Als erste Anlaufstelle informiert die Bildungsberatung Berlin alle, die sich weiterbilden oder beruflich umorientieren möchten. Dort finden Sie die richtigen Beratungsstellen mit Adresse und Ansprechperson, können sich online beraten lassen oder mit anderen Ratsuchenden Erfahrungen im Chat austauschen.
Wichtige Förderbedingungen
Die einzelnen Beratungsstellen finden Sie über den genannten Link.
Link zur Website
Kontakt
k.o.s GmbH Am Sudhaus 2 12053 Berlin T. +49 30 288 7565 10 F. +49 30 288 7565 21 info@kos-qualitaet.de www.kos-qualitaet.de
Hinweis
Das Netzwerk Bildungsberatung Berlin ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Ratsuchende erhalten Unterstützung um Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, auch in Deutschland formal anerkennen zu lassen.
Wer wird gefördert
Arbeitnehmer/innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll.
Was wird gefördert
Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gehört zu den wichtigsten Aufträgen des IQ Landesnetzwerk Berlin. Wir beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung.
Beratungsstellen im IQ Landesnetzwerk Berlin Sie erfahren hier, ob für Ihre Berufsqualifikation eine formale Anerkennung möglich und nötig ist sowie wie und wo Sie einen Antrag stellen können.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Informationen zu weiteren, für die Anerkennung zuständigen Stellen, finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/
Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Druckversion
|
Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Schwerbehinderung.
Wer wird gefördert
Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen
Was wird gefördert
Finanzielle Leistungen
an Arbeitgeber
Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung.
Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden.
an ArbeitnehmerInnen
Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des/r schwerbehinderten Arbeitnehmers/in zugeschnitten sind.
Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Berufliche Weiterbildung um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln.
Kraftfahrzeug: Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, behinderungsbedingt notwendige Zusatzausrüstung und - abhängig vom Einkommen - der Erwerb eines Führerscheins.
Wichtige Förderbedingungen
siehe Integrationsamt
https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html
Druckversion
|
Assistierte Ausbildung (AsA)
Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.
Wer wird gefördert
Teilnehmen können Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit dafür vorgeschlagen werden. Sprich darüber mit deiner Berufsberatung oder deinem Jobcenter.
Was wird gefördert
Die Assistierte Ausbildung bietet Hilfen
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Wichtige Förderbedingungen
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Maßnahme zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Falls du an einer ausbildungsvorbereitenden Phase vor Beginn einer Ausbildung teilnimmst, hast du sogar Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Link zur Website
Kontakt
Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Hinweis
Die Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.
Druckversion
|
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG)
Fachkräfte werden unterstützt, einen höheren beruflichen Abschluss zu erreichen.
Wer wird gefördert
Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Berufserfahrung verfügen.
Was wird gefördert
Bestimmte Aufstiegsfortbildungen, die oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses sind.
Förderkriterien:
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate (maximaler Zeitrahmen)
- i.d.R. bei Vollzeitkursen in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte),
- in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate (maximaler Zeitrahmen)
Z.B.:
- Handwerks- oder Industriemeister/innen,
- Techniker/innen,
- Fachkaufleute,
- Fachkrankenpfleger/innen,
- Betriebsinformatiker/innen,
- Programmierer/innen oder
- Betriebswirt/innen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Förderung besteht in einem einkommens- und vermögensabhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen). Die Teilnehmenden erhalten neben dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der ein Darlehen bei der KfW beantragt werden kann.
Link zur Website
Kontakt
Für die Bezirke: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick:
Bezirksamt Lichtenberg - Amt für Ausbildungsförderung Alt Friedrichsfelde 60 - Haus 2 10315 Berlin Tel.: 030 90296 0
Für die Bezirke: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Zehlendorf- Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Amt für Ausbildungsförderung Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin Tel.: 030 9029 10
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Druckversion
|
Aufstiegsstipendium
Fachkräfte erhalten finanzielle Unterstützung für einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
Wer wird gefördert
Beruflich besonders begabte Erwachsene – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend.
Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (TechnikerIn, MeisterIn oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.
Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.
Was wird gefördert
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Wichtige Förderbedingungen
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung liegt vor,
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
- noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich),
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, z.B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Link zur Website
Kontakt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Hinweis
Beschäftige bzw. Studierende stellen den Antrag bei der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung.
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Druckversion
|
Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe
Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Wer wird gefördert
Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.
Was wird gefördert
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, z.B. zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin pauschal bis zu 50.000 €
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, d.h Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht >= 12 Tonnen beträgt. Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter sowie z.B. Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Wichtige Förderbedingungen
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden.
Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.
Link zur Website
Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 03 11
50500 Köln
Service-Nummer: 0221 5776-2699
(Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr)
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr.
Druckversion
|
Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung werden unterstützt, in anerkannten Ausbildungsberufen betrieblich ausgebildet zu werden
Wer wird gefördert
Junge Menschen mit Behinderung (im Sinne §19 SGB III)
Was wird gefördert
Die Bundesagentur für Arbeit kann jungen Menschen mit Behinderung eine außerbetriebliche Berufsausbildung anbieten, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen und auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können.
Wichtige Förderbedingungen
Die Ausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden:
- kooperatives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch einen Bildungsträger begleitet und unterstützt.
- integratives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung.
Link zur Website
Kontakt
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet kompetente Unterstützung.
Hinweis
Das Programm wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
Ausbildung junger Erwachsener (AjE)
Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Arbeitslose und Beschäftigte zwischen 25 und 35 Jahren, die
- noch keinen (in Deutschland anerkannten) Berufsabschluss haben
- einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten und
- bereits über (erste) berufliche Vorerfahrungen verfügen, die im Bereich des gewünschten Berufsabschlusses erworben wurden.
Was wird gefördert
Ausgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der IHK oder HWK führen:
- Elektroniker_in - Energie- u. Gebäudetechnik,
- Elektroanlagenmonteur_in
- Fachinformatiker_in - Anwendungsentwicklung,
- Fachinformatiker_in - Systemintegration,
- Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachlagerist_in,
- Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger_in,
- Gebäudereiniger_in,
- Friseur_in,
- Hotelfachmann/-frau,
- IT-Systemelektroniker_in,
- IT-Systemkauffrau/mann,
- Kauffrau/mann für Büromanagement,
- Kauffrau/mann im Einzelhandel,
- Kosmetiker_in,
- Koch/Köchin,
- Kfz-Mechatroniker_in,
- Maler_in und Lackierer_in,
- Mediengestalter_in - Digital u. Print,
- Textil- und Modenäher_in,
- Textil- und Modeschneider_in,
- Tischler_in,
- Verkäufer_in,
- Zimmerer_in
Stand Juni 2019
Wichtige Förderbedingungen
Für die Beratung von Interessent_innen und die Feststellung beruflicher Vorerfahrungen stehen die beauftragten Bildungsdienstleister zur Verfügung. Sie bieten nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfreie Einstiegsberatungen an. Nähere Informationen zu den konkreten Ansprechpartner_innen entnehmen Sie der beiliegenden Liste .
Liste der 4 Bildungsanbieter
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH Bernburger Str. 27, 10969 Berlin Ansprechpartner/in: Manuela Schach Tel.: +49 30 69 00 85 -49 E-Mail: sm.schach@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Ausbildung junger Erwachsener (AjE) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Jugendliche werden unterstützt, einen erfolgreichen Abschluss in der Berufsausbildung zu schaffen.
Wer wird gefördert
Teilnehmen können Jugendliche während einer Berufsausbildung, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zusätzliche Hilfen benötigen.
Die Zuweisung erfolgt über die Mitarbeiter/innen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach Prüfung des Bedarfes.
Was wird gefördert
An mindestens 3 Stunden in der Woche persönliche Unterstützung:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltagsproblemen
- Vermittelnde Gespräche mit Ausbilder/innen, Lehrkräften und Eltern
Wichtige Förderbedingungen
Die Termine werden individuell abgesprochen und finden in der Regel nachmittags oder abends statt.
Link zur Website
Kontakt
Servicenummer der Agentur für Arbeit:
01801 555111
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
Ausbildungsstart Plus - Jobstarter
Kleine und mittelständische Berliner Handwerksbetriebe werden unterstützt, Jugendlichen mit schlechteren Startchancen eine betriebliche Ausbildungsvorbereitung oder in eine duale Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
Wer wird gefördert
Förderung von Auszubildenden, die darauf angewiesen sind.
Was wird gefördert
Die Projektmitarbeiter/-innen beraten und unterstützen u. a. bei
- der Erstellung von Anforderungsprofilen für Ausbildungs- und/oder Praktikumsplätzen
- der Einbindung einer betrieblichen Ausbildungsvorbereitung – Einstiegsqualifizierung in den Betriebsablauf
- der Erarbeitung eines Praktikumsvertrages und dessen Umsetzung
- der Anmeldung an der Berufsschule
- der Beantragung ausbildungsbegleitender Hilfen (abH)
Wichtige Förderbedingungen
Die Projektmitarbeiter/-innen vermitteln an Netzwerkpartner/-innen bei
- der Ausbildung mit Verbundpartnern/ -innen, wenn im eigenen Betrieb nicht alle vorgesehenen Ausbildungsbestandteile vermittelt werden können
- der Bewältigung schulischer, sozialer und konfliktbelasteter Herausforderungen
- Fragen zu Ausbildungsinhalten und -anforderungen sowie zu notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung
Link zur Website
Kontakt
Julia Beyer
Telefon 030 25903 - 493 E-Mail: beyer@hwk-berlin.de
Till Neitsch
Telefon 030 25903 - 492 E-Mail: neitsch@hwk-berlin.de
Hinweis
Das Jobstarterprogramm wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Druckversion
|
Ausbildungszuschuss
Unterstützung der Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung.
Wer wird gefördert
Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen.
Was wird gefördert
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbare Vergütung
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Hinweis
Das Programm wird gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit.
Druckversion
|
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss ermöglichen.
Wer wird gefördert
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Was wird gefördert
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.
integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
kooperatives Modell: Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.
Wichtige Förderbedingungen
Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
- Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen
Link zur Website
Kontakt
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Hinweis
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
Berlin Start
Hilfen für die Existenzgründung
Wer wird gefördert
- Existenzgründer/innen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler/innen, deren Gründungszeitpunkt höchstens fünf Jahre vor Antragstellung liegt
Was wird gefördert
Zinsgünstige Darlehen werden in Verbindung mit einer bis 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH bei:
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist
- Vorhaben bis zu fünf Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)
Finanziert werden:
- Investitionen
- Kosten der Erstausstattung eines Warenlagers
- Übernahmepreis
- Betriebsmittelbedarf
Wichtige Förderbedingungen
- Antrag über die Hausbank
- Darlehen bis zu 250.000 EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)
- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%
- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe - abgekürzt GRW)
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Link zur Website
Kontakt
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: 030 / 21 25 - 0
E-Mail: info@ibb.de
Hinweis
Dieses Programm wird von der EU kofinanziert. Die Mittel stammen aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Druckversion
|
Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)
Für die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung
Wer wird gefördert
Berliner Jugendliche unter 25 Jahren mit Mittlerem Schulabschluss oder geringer, die bei einem Jobcenter als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind.
Was wird gefördert
Ausbildungsplätze bzw. Verbundausbildungsplätze in Betrieben.
Wichtige Förderbedingungen
- Aus öffentlichen Mitteln wird die Ausbildung beim Bildungsdienstleister gefördert, d.h. im Wesentlichen die hier entstehenden Kosten der Ausbildung sowie die Ausbildungsvergütung in dieser Zeit.
- Gefördert wird diese Trägerphase mit einem Höchstbetrag von 750 €/Platz/Monat (bei kaufmännischer Ausbildung oder Ausbildung in Gesundheitsberufen) bzw. mit einem Höchstbetrag von 800 €/Platz/Monat (bei technisch-gewerblicher Ausbildung).
- Die Betriebsphasen werden mit einem Höchstbetrag von 50 €/Platz/Monat gefördert. Berücksichtigt werden nur Plätze, die zuvor freigemeldet wurden. Mindestvoraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Ausbildungsberechtigung für den Bildungsdienstleister, einer Zusätzlichkeits- und Absichtserklärung des Kooperationsbetriebs sowie eines Besuchsberichtes (Kammer).
- Gefördert werden ausschließlich zusätzliche Ausbildungsplätze, d.h. wenn der Betrieb selbst eine Ausbildungsquote von mind. 6% aufweist oder es sich bei dem Betrieb um einen erstmalig ausbildenden Betrieb handelt.
Voraussetzung:
- Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung, insbesondere in Kooperation mit Betrieben (Verbundausbildung) und ausbildungsberechtigt für die berufliche Ausbildung im Berufsbild
- Solvenz
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Sylvia Runge Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 69 00 85 -55 Fax: +49 30 69 00 85 -85
s.runge@zgs-consult.de
Hinweis
Das Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Berliner JobCoaching bei Unternehmen
Unterstützung bei der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.
Wer wird gefördert
Das Projekt richtet sich an Berliner Unternehmen der Privatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.
Was wird gefördert
Gefördert werden neu eingestellte Beschäftigte, die bisher im Arbeitslosengeld-II-Bezug waren, in bestimmten Fällen auch die Einstellung von Arbeitslosen, die mind. 3 - 6 Monate arbeitslos sind, sowie die Einstellung von Arbeitsuchenden, die keine Leistungen erhalten.
- Beratung bei der Antragstellung möglicher Förderung der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin.
- Begründung des Antrags und Vorbereitung aller Formulare,
- Arbeitsplatzbezogene Weiterbildung für die neuen Beschäftigten bis zu 1.440,00 €,
- Qualifizierungsberatung und Auswahl von Bildungsanbietern,
- Coaching bzw. Beratung für die neuen Beschäftigten,
- Veröffentlichung von Stellenangeboten auf dem Stellenportal des Projektes,
- Unterstützung bei der Personalvorauswahl.
Wichtige Förderbedingungen
- Die Arbeitsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig und tariflich oder ortsüblich vergütet werden.
- Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Beratung und Förderung bei der Neueinstellung bestimmter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den ersten 6 bis 12 Monate des Arbeitsverhältnisses.
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales – Abteilung II Oranienstraße 106 10969 Berlin
- Tel.: (030) 9028-1464
Mail: uwe.kuehnert@senias.berlin.de
Hinweis
Das Berliner Jobcoaching ist ein Programm von BerlinArbeit und wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin gefördert sowie von allen Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
Druckversion
|
Berliner Weiterbildungsprämie
Ziel des Programms ist es, berufliche Weiterbildungen in Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges zu fördern, indem Mehrbelastungen für Beschäftigte gemindert werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht.
Was wird gefördert
Die Förderung berücksichtigt lediglich Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat.
Sofern eine Weiterbildung an allen Tagen eines Monats erfolgt, werden 250€ Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage eines Monats in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt.
Wichtige Förderbedingungen
Die Weiterbildung und der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sein. Eine Antragstellung kann nur erfolgen, sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. Außerdem muss der Zuwendungsempfangende einen Erstwohnsitz in Berlin haben.
Druckversion
|
Berufsorientierung für Flüchtlinge
Schrittweise Heranführung Geflüchteter und Zugewanderter an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch intensive Sprachvermittlung und fachliche Berufsorientierung mit individueller Begleitung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration von Frauen durch eine Ausbildung.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen.
Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen, sowie deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
- Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben,
- Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierungskurse,
- Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern,
- integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse,
- Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs,
- intensive, individuell auf die Teilnehmenden zugeschnittene Begleitung während der Kurse,
- Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.
Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Wichtige Förderbedingungen
Teilnehmende sollen:
- die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
- über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
- in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
- deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen,
- über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
- eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.
Druckversion
|
Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Kooperationspartner in der Nähe finden, mit denen Ausbildungsmöglichkeiten und regionale Wirtschaftsstrukturen verbessert werden können
Wer wird gefördert
Unternehmen, Organisationen und Bildungsanbieter.
Was wird gefördert
Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und bei der Umsetzung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen sollen lokale Akteurinnen und Akteure verstärkt einbezogen werden.
Wichtige Förderbedingungen
Ziel des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) ist es, beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort zu erschließen. Es werden vernetzte Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und durch die Umsetzung passgenauer Angebote den Adressaten des Programms beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt notwendige Unterstützung anbieten.
Ziel des Programms Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB) ist es, durch partnerschaftliche Ansätze auf lokaler Ebene Beschäftigungspotenziale zu erschließen. Es sollen partizipative, integrierte und nachhaltige Projekte entwickelt werden. Nach Möglichkeit sind Aspekte der Sozialraumorientierung einzubinden.
Ziel des Programms Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM) im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit ist die nachhaltige Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke durch Maßnahmen zum Ausbau der wirtschaftsnahen, „weichen" Infrastrukturen (Netzwerke, Kooperationsvorhaben, Beratungskapazitäten, Standortmanagements u.a.)
Druckversion
|
Bildungsgutschein
Übernahme von Weiterbildungskosten für zuvor festgestellte Bildungsbedarfe von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.
Wer wird gefördert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder weil sie keinen Berufsabschluss besitzen,
- sie vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden und ihnen das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch einen Bildungsgutschein bescheinigt wurde und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind.
Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.
Was wird gefördert
Bezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Teilnehmende mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
Wichtige Förderbedingungen
Der Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifizierungsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungs- und Gültigkeitsdauer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen.
Link zur Website
Kontakt
Die örtliche Agentur für Arbeit. Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Hinweis
Arbeitslose wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.
Bei Beschäftigten erfolgt die Antragstellung durch den Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice z.B. unter Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes.
Druckversion
|
Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen
Wer wird gefördert
Beschäftigte und Auszubildende
Was wird gefördert
Bildungszeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für als Bildungszeit anerkannte Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstr. 106 10969 Berlin,
Tel.: 030 9028-1414 oder -1482 Fax: 030 9028-2173
Hinweis
Beschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.
Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite.
Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt.
Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)
Druckversion
|
Coaching BONUS
Subventioniertes Coaching für den Unternehmenserfolg in kleinen und mittleren Unternehmen
Wer wird gefördert
Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
KMU der Kreativwirtschaft und/oder im Zusammenhang mit Internationalisierungsprojekten
Projektbezogene Zuschüsse für konkret definierte Coachingvorhaben
Was wird gefördert
Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Gründung oder dem Wachstum des Unternehmens.
Beratung bei der Erschließung neuer internationaler Märkte sowie organisatorische Unterstützung.
Wichtige Förderbedingungen
Nicht förderfähig sind Beratungsaufträge bei denen ein Werk (z.B. ein Gutachten) vereinbart wird.
Es sind nur Honorare von ausgewählten Coaches förderfähig, die durch die IBB Business Team GmbH ausgewählt wurden.
Der Antragsteller als juristische Personen müssen sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
Link zur Website
Kontakt
Coaching BONUS
Bundesallee 210 10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125-2352
E-Mail: coachingbonus@ibb-business-team.de
Hinweis
Die gesicherte Finanzierung des Projektes ist in geeigneter Form nachzuweisen.
Finanzierungsmöglichkeiten aus Programmen des Bundes sind vorrangig zu nutzen. Eine projektbezogene Kombination mit Zuwendungen aus solchen Programmen ist nicht möglich.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Das Programm „Coaching BONUS“ wird gefördert aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Landes Berlin.
Druckversion
|
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Was wird gefördert
Gründungswillige vereinbaren zunächst einen Termin für ein Orientierungsgespräch bei der zgs consult GmbH, in dem sie ihr Gründungsvorhaben darlegen. Anschließend durchlaufen sie ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von maximal 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurden und bei der zgs consultGmbH gelistet sind.
Zu den Coachingleistungen zählen vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung. Behandelt werden Themen wie
- Produktentwicklung
- Identifizierung des Kundenkreises
- Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
- begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Für die beabsichtigte Gründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein, in Fällen freier Berufe noch keine Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Eva Grohmann
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 27 87 33 -46 Fax: +49 30 27 87 33 -36 e.grohmann@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Coachingleistungen in der Vorgründungsphase wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Deutsch für den Beruf
Verbesserung der Deutschkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund, die im Beruf weiterkommen möchten.
Wer wird gefördert
Menschen, die
- einen Migrationshintergrund haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
- noch nicht gut genug Deutsch sprechen, um in Deutschland arbeiten zu können.
- einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.
- Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen, Arbeit suchen oder von ihrem Arbeitgeber zumindest teilweise freigestellt werden.
Was wird gefördert
Der Kurs besteht aus maximal 730 Unterrichtsstunden und dauert als Vollzeitkurs sechs Monate, als Teilzeitkurs bis zu zwölf Monate.
Die Teilnahme ist kostenlos. Er besteht aus:
- Berufsbezogenem Deutschunterricht
- Qualifizierung mit den drei Teilen:
- Fachunterricht
- Praktikum
- Betriebsbesichtigungen
Wichtige Förderbedingungen
Wenden Sie sich an ein Bildungsunternehmen, das entsprechende Kurse anbietet. Diese finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank Berlin mit dem Suchbegriff "Deutsch für den Beruf".
Wenn Sie als arbeitsuchend registriert sind, helfen Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Link zur Website
Kontakt
ESF-Hotline:
Telefon: +49 (0)221 92426-400
E-Mail: esf-verwaltung@bamf.bund.de
Hinweis
Das Programm wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Druckversion
|
Eingliederungszuschuss nach SGB III
Zuschuss für Arbeitgeber, wenn sie Arbeitslose beschäftigen, deren Vermittlung erschwert ist (z.B. Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte, Ältere).
Wer wird gefördert
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten.
Was wird gefördert
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).
Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden.
Wichtige Förderbedingungen
Für Menschen mit Behinderung und Ältere gelten zusätzliche Regelungen.
Link zur Website
Kontakt
Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
EMSA - Erfolg mit Sprache und Abschluss
Berufsabschlüsse für erwachsene Migrantinnen und Migranten.
Das Projekt EMSA – Erfolg mit Sprache und Abschluss hat das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt an Angeboten teilhaben, die zum Berufsabschluss führen.
Wer wird gefördert
Arbeitslose, an- und ungelernte Migranten und Migrantinnen über 25 Jahren.
Was wird gefördert
Beratung der Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss
Die trägerneutrale Beratung von Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss.
Kompetenzfeststellung
Eine ergebnisoffene Kompetenzfeststellung schafft Orientierung und hilft so, Irrwege und Abbrüche zu verhindern.
Begleitung von Übergängen
Zwischen Beratung und Qualifizierungsangebot begleitet EMSA arbeitslose wie beschäftigte Migrantinnen und Migranten, die über 25 Jahre alt sind und verhandelt mit Unternehmen, Jobcentern und zuständigen Stellen.
Beratung der Bildungsträger bei der Konzeption adressatengerechter Angebote
Ein weiterer Ansatzpunkt von EMSA zur gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an abschlussbezogenen Angeboten ist die adressatengerechte Umgestaltung von vorhandenen Angeboten.
Wichtige Förderbedingungen
- Sie können ab einem Sprachniveau B1 in Deutsch beginnen, weil Sie während der Qualifizierung intensive Sprachförderung erhalten.
- Sie werden individuell unterstützt, um Ihr Ziel, den Berufsabschluss, zu erreichen.
- Erfahrungen im jeweiligen Berufsfeld können auf die Qualifizierungszeit angerechnet werden und diese eventuell verkürzen.
Link zur Website
Kontakt
Arbeit und Bildung e.V.
Möllendorffstraße 52 (3.Etage)
10367 Berlin
Susanne Neumann, Projektleiterin
T +49 30 767 6488850
F +49 30 2593095-18
E-Mail: emsa@aub-berlin.de
Per WhatsApp unter +49 170 2095519
Hinweis
Das Projekt EMSA wird von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Erasmus+ Berufsbildung
Unterstützung des Erwerbs internationaler Berufskompetenzen von Auszubildenden und Teilnehmenden beruflicher Weiterbildungen sowie des Bildungspersonals der Berufsbildung
Wer wird gefördert
Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit juristischem Status, wie z. B. Unternehmen, berufsbildenden Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern.
Erasmus+ Berufsbildung umfasst die Programme "Lernmobilität von Einzelpersonen" und "Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren".
Was wird gefördert
Organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, wie z. B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungen von Lernenden in nicht-tertiären Aus- und Weiterbildungsgängen sowie des Bildungspersonals im Bereich berufliche Bildung.
Darüber hinaus sind strategische Partnerschaften in Form von transnationalen Projekten förderfähig, die auf die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
Druckversion
|
Erasmus+ Hochschulbildung
Unterstützung und Stärkung der persönlichen Entwicklung und der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden, Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsort sowie Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereiches.
Wer wird gefördert
Mobilitätsprojekte in der Hochschulbildung
Strategische Partnerschaften zur weiteren Internationalisierung von Hochschulen.
Unterstützt werden ebenso Bildungspolitische Reformprozesse.
Erasmus+ Hochschulbildung umfasst die Programme "Mobilität von Einzelpersonen", "Partnerschaften und Kooperationsprojekte" sowie "Unterstützung politischer Reformprozesse".
Was wird gefördert
Mobilitätsprojekte sind Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im europäischen Ausland bzw. Partnerländern sowie Praktika bei Unternehmen oder Organisationen für Studierende.
Für Hochschulpersonal: Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte ausländischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Hochhschulen und Unternehmen.
Strategische Partnerschaften bieten europäischen Hochschulen die Möglichkeit sich im Rahmen von Wissensallianzen, Netzwerkbildung und gemeinsamen Projekten zu internationalisieren und zu öffnen.
Unterstützt werden bildungspolitische Reformprózesse in Europa, wie die Unterstützung des Bologna-Prozesses, die Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen sowie der Politikdialog mit Drittländern, Stakeholdern und internationalen Organisationen.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von den Hochschulen oder Mobilitätskonsortien beantragt, organisiert und durchgeführt werden.
Die in Deutschland zuständige Stelle ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Informationen zu:
Mobilität in der Hochschulbildung
Partnerschaften und Kooperationsprojekten
Unterstützung politischer Reformprozesse
unter:
https://eu.daad.de/de/
Druckversion
|
EXIST-Gründerstipendium
Unterstützung von Existenzgründern und Existenzgründerinnen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Existenzgründung.
Was wird gefördert
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben und innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wichtige Förderbedingungen
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, die in ein Gründernetzwerk eingebunden ist,
- die dem Gründer/der Gründerin einen Mentor sowie einen Arbeitsplatz und kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellt,
- die die Fördermittelt ververwaltet
Was leistet bzw. erhält der oder die Gründer/Gründerin?
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Link zur Website
Kontakt
EXIST-Gründungskultur
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99-411
E-Mail: ptj-exist-gruendungskultur@fz-juelich.de
Hinweis
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Druckversion
|
Förderdatenbank: Termine, Fristen
Sie finden zu verschiedenen Förderungen Informationen bzw. Ausschreibungen gegliedert nach Bereichen, Themen u.Zielgruppe.
Wer wird gefördert
KMU, Organisationen und Bildungsträger sowie Einzelpersonen
Was wird gefördert
Gesucht werden kann nach Förderbereichen, z.B. Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung, Arbeit, Aus- und Weiterbildung u.a.
Wichtige Förderbedingungen
Förderbedingungen werden unter den Programmen/Themen in der Förderdatenbank erläutert.
Link zur Website
Kontakt
siehe Webseite
Hinweis
Es geht um Förderungen durch EU, Bund und Bundesland.
Druckversion
|
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)
Zur Erhöhung der Anzahl sowie Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze
Wer wird gefördert
Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen.
Was wird gefördert
Berufliche Erstausbildung, insbesondere:
- Überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen
- Erstausbildung benachteiligter Jugendlicher
- weibliche Auszubildende
- Alleinerziehende
- Modellversuche und Pilotprojekte
Wichtige Förderbedingungen
Zeitpunkt der Antragstellung frühestens mit Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist!)
Antragsformulare online unter www.hwk-berlin.de/fbb "Formulare und Merkblätter zur Antragstellung". Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung in der jeweiligen Checkliste!
Link zur Website
Kontakt
Handwerkskammer Berlin
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Ansprechpartner:
Norman Popp
Tel.: 030 259 03 – 381
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Olav Maszull
Tel.: 030 59 03 – 382
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Corinna Lehmann
Tel.: 030 259 03 - 383
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Manuela Kuhne-Liebenow
Tel.: 030 259 03 - 384
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Hinweis
Das Projekt Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB) ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Innovative Qualifizierungen (IQ Handwerk)
Zuschuss für Lehrgänge im Bereich „Innovation und Technik“ in Unternehmen des Handwerks
Wer wird gefördert
Berliner Handwerksbetriebe, die ihre Beschäftigten bei der Weiterbildung unterstützen.
Was wird gefördert
Gefördert werden bis zu 70 % der Kosten bestimmter Fort- und Weiterbildungsangebote die von
- der Handwerkskammer Berlin (HWK),
- dem Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) sowie
- dem Kompetenzzentrum Zukunftstechnologien im Handwerk angeboten werden.
Wichtige Förderbedingungen
Unternehmen können bis zu 70 Prozent Zuschuss für die Lehrgänge im Bereich "Innovation und Technik" erhalten.
Der Betrieb muss den Geschäftssitz und die Teilnehmenden müssen den Erstwohnsitz im Land Berlin haben.
Link zur Website
Kontakt
Handwerkskammer Berlin
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Margit Wiedemann
Tel.: 030-25903-420
E-Mail: wiedemann@hwk-berlin.de
Daniela Syrbe
Tel.: 030-25903-453
E-Mail: syrbe@hwk-berlin.de
Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Druckversion
|
Integration durch Qualifizierung
Fachkräfte mit Migrationshintergrund sollen genau das Wissen erwerben, was ihnen fehlt, um in einen Beruf zu finden.
Wer wird gefördert
Im Rahmen von ESF-Maßnahmen stellt das IQ Landesnetzwerk Berlin Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes bereit für die Zielgruppe:
Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Abschlusses erhalten haben und für die die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGBII/III) nicht greifen.
Was wird gefördert
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden umgesetzt durch:
- "BeuthBonus Berlin" bei der Beuth Hochschule
- "MAZAB – Mit Anpassungsqualifizierung zum anerkannten Berufsabschluss“ bei zukunft im zentrum
- "Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten mit Migrationshintergrund im Rahmen der Anerkennungsgesetze in Berlin" bei der Charité International Academy
- "Individualisierte Anpassungsqualifizierung im Berliner Handwerk" bei der HWK
- "Berufsbezogene Sprachkurse für die Sozial- und Erzieherberufe sowie die nicht-akademischen Gesundheitsberufe in Berlin" bei WIPA in Kooperation mit dem Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin Brandenburg (bbw)"Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Pflegekräfte in Berlin" beim Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH
- "Beschäftigung in der Berliner Gesundheitswirtschaft" bei LIFE e.V..
Wichtige Förderbedingungen
Das IQ Landesnetzwerk Berlin arbeitet nicht für, sondern mit Migrantinnen und Migranten. Einen hohen Stellenwert hat auch das Thema Gender Mainstreaming: Ein Bildungsdienstleister konzentriert sich explizit auf Frauen, in diesem Fall auf hoch qualifizierte Migrantinnen.
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Druckversion
|
Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium
- Studierwillige und -fähige Flüchtlinge erfolgreich in ein Studium an einer deutschen Hochschule integrieren und zum Studienabschluss führen
- optimale Vorbereitung auf den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt
- Strukturen schaffen, die den Aufbau einer weltoffenen Hochschule begünstigen
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie Studienkollegs bzw. vergleichbare Einrichtungen, die die Feststellungsprüfung nach der Rahmenordnung der KMK (Kultusministerkonferenz) im Auftrag einer Landesbehörde durchführen.
Zielgruppe der Förderung sind, je nach Schwerpunkt, studierwillige und -fähige Geflüchtete mit direkter sowie ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung sowie bereits eingeschriebene Geflüchtete und international Studierende.
Was wird gefördert
1. Studienvorbereitende Maßnahmen
- Studienvorbereitende Sprachkurse ab Anfängerniveau und Einführungskurse in Sprache und Methodik einer Wissenschaft (Propädeutika) sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulen.
- Studienvorbereitende Vorkurse und Sprachkurse ab Anfängerniveau und fachliche Kurse sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulkollegs.
Für zuvor genannte Kurse an einer Hochschule mit einer Mindestdauer von einem Monat und einem Stundenumfang von mind. 24 Wochenstunden kann eine monatliche Teilnehmerpauschale von 500 Euro, bei mindestens zwölf Wochenstunden 250 Euro, geltend gemacht werden. Bei Zulassung zu einem Kurs des Studienkollegs bzw. einer vergleichbaren Einrichtung, kann eine monatliche Pauschale von 500 Euro beantragt werden.
2. Studienbegleitende Sprach-/Fachkurse und Tutorien
- Bestandteil des Kurses können neben der Vermittlung von Kenntnissen der deutschen und englischen Fachsprache auch Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und studienbezogene Lehrinhalte sein.
Für bereits in regulären Studiengängen eingeschriebene Studierende, die einen mindestens einmonatigen und mit einer wöchentlichen Dauer von mindestens vier Stunden studienbegleitenden (Fach-)Sprachkurs bzw. ein Tutorium besuchen, kann eine Teilnehmerpauschale von 100 Euro von Hochschulen geltend gemacht werden.
3. Studienbegleitende bedarfsorientierte Kompaktformate: Workshops und Seminare
- Dies können bspw. Workshops zur Vermittlung von Fachsprache/Wissenschaftssprache, kompetenzbezogene Weiterbildungen oder spezifische Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sein. Diese können auch als Einzelmaßnahmen oder Blockveranstaltungen angeboten werden. Die Teilnahme steht geflüchteten sowie anderen international Studierenden offen.
Pro Veranstaltungstag können Hochschulen eine Referentenpauschale beantragen und geltend machen. Diese beträgt 300 Euro bei einer Dauer von bis zu vier Stunden und 500 Euro bei einer Dauer von mehr als vier Stunden bis zu einem Tag.
4. Personalmittel für den Auf- und Ausbau von Maßnahmen zur Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements von international Studierenden
- Hierzu zählen z. B.:
- Aufbau und die Verstetigung von regionalen Netzwerken mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren innerhalb und außerhalb der Hochschule,
- individuelle Betreuung von international Studierenden bspw. durch Informationen und Orientierung zum deutschen akademischen/außerakademischen Arbeitsmarkt
- Konzeption von Karrieremessen, Durchführung von Schnuppertagen in Unternehmen.
Personalausgaben können bis zu einem Betrag von 74.000 Euro pro Haushaltsjahr für eine Vollzeit oder maximal zwei Teilzeitstellen beantragt und geltend gemacht werden. Zusätzlich kann für Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements international Studierender auch eine Monatspauschale für eine studentische Hilfskraft beantragt und geltend gemacht werden. Vorgesehen ist hierbei ein Umfang von 8-10 Wochenstunden bzw. 32 bis 40 Stunden pro Monat. Für Bachelorstudierende sind dabei 600 Euro pro Monat und für Masterstudierende 750 Euro pro Monat vorgesehen.
Wichtige Förderbedingungen
Anträge können ausschließlich von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sowie von Studienkollegs bzw. vergleichbaren Einrichtungen gestellt werden.
Link zur Website
Kontakt
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Hochschulprogramme für Flüchtlinge/P43
Hinweis
Anträge können bis zum 08.01.2020 beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gestellt werden.
Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes.
Druckversion
|
Joboption Berlin - Warum Minijob? Mach mehr draus!
Minijobber sollen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
Wer wird gefördert
Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber mehr aus Ihrem Job machen wollen, mehr über Ihre Rechte erfahren oder eine Ausbildung anstreben, Ihre Zukunft in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung sehen oder vielleicht eine Selbstständigkeit erwägen, wenden Sie sich an uns.
Was wird gefördert
Modellprojekt Joboption Berlin, Aufgaben:
-
Breite Sensibilisierung für Risiken und Folgen prekär-atypischer Beschäftigung und Werben für das Potenzial prekär-atypisch Beschäftigter zur Gewinnung von Fachkräften.
-
Darstellung von strukturellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes, die prekär-atypische Beschäftigung fördern, dies am Beispiel des Berliner Gastgewerbes.
-
Analyse und Beschreibung der Geschäftsmodelle der Gig-Economy in Berlin, Darstellung der Auswirkungen auf Beschäftigung und Branchen.
Wichtige Förderbedingungen
Mehr zum Thema Arbeitsrecht beim Minijob und Publikationen können Sie den Handreichungen entnehmen.
Bezirkliche Netzwerke
Die Bezirklichen Netzwerke von Joboption Berlin öffnen den Zugang zu den zentralen Akteurinnen und Akteuren der lokalen Wirtschaft-, Arbeits-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Mit Bezug auf die lokale Situation und Ausgangslage hinsichtlich Minijobs werden Netzwerkteilnehmende angesprochen und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen, die das Projekt mit eigenen Ressourcen unterstützen, Öffentlichkeit herstellen, Kontakte vermitteln, das Thema in die eigenen Zusammenhänge tragen und für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werben. Netzwerkteilnehmende sind: Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister oder Stadträte, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungen, IHK, Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, soziale Träger, Wirtschaftspolitische Interessenvertretungen sowie Unternehmensnetzwerke.
Joboption Berlin ist aktiv in den Berliner Bezirken
Mehr erfahren
Link zur Website
Kontakt
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff Albrechtstr. 11a 10117 Berlin Telefon: +49 030 280 32 08-6 Fax: +49 030 280 32 08-89 E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.de
Hinweis
Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Kommit - Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung
Das Kooperationsmodell fördert die nachhaltige Integration von (geflüchteten) Menschen in den Arbeitsmarkt. Durch die individuelle und passgenaue Aus- und Weiterbildung eigener Fachkräfte soll ein Betrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.
Wer wird gefördert
Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet.
Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen.
Was wird gefördert
Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers.
In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner zum Tragen. Dies sind Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
- Phase II: BAMF - BA - Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung / Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1
- Phase III: Arbeitgeber - BA - BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizíerung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
- Phase IV: Arbeitgeber - BA - BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar.
Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter/-innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Tel.: 0800-4 5555 20
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Mitteln des Bundes
Druckversion
|
Landeszuschuss für KMU
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse
Wer wird gefördert
Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind,
Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten,
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
Was wird gefördert
Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Beratung und Begleitung
Für die Beratung zur Antragsstellung wurde bei der zgs consult GmbH eine Hotline eingerichtet (Telefon 030 28409284). Außerdem stehen den KMU und den eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Coaches zur Unterstützung und Begleitung durch das Projekt „Berliner Jobcoaching im ersten Arbeitsmarkt“ zur Verfügung.
Wichtige Förderbedingungen
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind durch die KMU unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
- Auszubildende wurden im letzten halben Jahr übernommen.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen erhalten die Unternehmen die Höchstfördersumme, in Abhängigkeit vom Gehalt bis zu 12.000 Euro. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Kerstin Glante Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515 Fax: +49 30 28 409 -210 k.glante@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Landeszuschuss für KMU wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
Druckversion
|
Lohnkostenzuschüsse für Ältere
Mit dem Lohnkostenzuschuss wird die Eingliederung älterer Beschäftigter in Berlin gefördert
Wer wird gefördert
Arbeitgeber werden für die Einstellung von älteren Arbeitssuchenden unterstützt. Die Älteren werden durch Coaching und Qualifizierung gefördert.
Was wird gefördert
Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote.
Wichtige Förderbedingungen
Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die einzustellende Arbeitnehmerin bzw. der einzustellende Arbeitnehmer ist mindestens 50 Jahre alt.
- Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 15 Stunden wöchentlich.
- Der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn.
Der Lohnkostenzuschuss wird gewährleistet, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III i. V. m. § 131 SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.
Druckversion
|
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kurzfristige Finanzierungszusage von Darlehen bis 25.000 €
Wer wird gefördert
Gründungsfinanzierung:
- Gründer/innen eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens,
- Gründer/innen eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind
und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Wachstumsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Freie Berufe
mit Betriebsstätte in Berlin.
Was wird gefördert
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen
- Mittel für neue Projekte
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener und abgeschlossener Vorhaben sowie Sanierungsfinanzierungen.
Auf einen Blick:
- Bis zu 25.000 € Darlehen für Ihr Unternehmen
- Vereinfachte Antragstellung mit schneller Kreditentscheidung
- 6 Jahre Laufzeit mit 12 Monaten Tilgungsfreiheit
- Keine bankübliche Besicherung erforderlich
- Keine Bearbeitungsgebühren
- Antrag komplett online einreichen mit dem eAntrag
Wichtige Förderbedingungen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Link zur Website
Kontakt
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: 030 / 21 25 - 0
E-Mail: post@ibb.de-mail.de
Hinweis
Die IBB unterstützt im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Mikrokredite bis 25.000 €.
Druckversion
|
Nachqualifizierung
Förderung der beruflichen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.
Wer wird gefördert
Jugendliche und junge Erwachsene ab 20 Jahre, die
- über (erste) berufliche Vorerfahrungen (z. B. aus abgebrochenen Ausbildungen, Beschäftigung im jeweiligen Berufsfeld, Weiterbildungen) verfügen und einen (anderen) Berufabschluss erwerben möchten
- Kompetenzen in beruflichen Teilbereichen aktualisieren wollen (z. B. Berufsrückkehrerinnen oder Berufsrückkehrer, Arbeitsuchende, die längere Zeit nicht im Beruf gearbeitet haben) oder (zunächst) nur eine modulare Teilqualifikation erwerben möchten
- über im Ausland erworbene Abschlüsse verfügen und eine Anpassungsqualifizierung benötigen
Was wird gefördert
Modulare Nachqualifizierungsangebote in den Branchen
- Büro/Handel
- Gastronomie/Hotel
- IT/Medien
- Handwerk/Bau/Elektro
- Gesundheit/Erziehung/Körperpflege
- Dienstleistungen
Wichtige Förderbedingungen
Angebote von SANQ:
- Beratung von arbeitslosen An- und Ungelernten hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Wege sich beruflich weiter zu qualifizieren bzw. einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
- Beratung und Schulung von Bildungsträgern hinsichtlich der Umsetzung von abschlussorientierten modularen Nachqualifizierungskonzepten
- Information und Beratung von Betrieben bezüglich der Umsetzung des Nachqualifizierungsansatzes in Betrieben und Gewinnung von geeigneten Betrieben in relevanten Berufen für die Umsetzung in Qualifizierungs- oder geförderten Beschäftigungsmaßnahmen
Link zur Website
Kontakt
SANQ und Projekt „Fachberatung berufliche Qualifizierung“ (FBQu)
Karl-Schrader-Str. 6
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: 030-23628666
E-Mail: fachberatung@sanq.de
Hinweis
Die Förderung von Nachqualifizierung ist über Bildungsgutscheine nach SGB III § 81 (auch für SGB II Kunden) sowie im Rahmen von ESF-Projekten möglich
Druckversion
|
Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde unterstützt Berliner KMU bei der Fachkräftesicherung.
Wer wird gefördert
Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmen Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteuren und Partnern ab und entwickeln gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte.
Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen, hier insbesondere der KMU, weiterzuentwickeln.
Die Pfefferwerk AG organisiert auf der Berliner Ebene Jour fixe mit den eingebundenen Berliner Partnerinnen und Partnern sowie den Leitbetrieben, um Arbeitsschwerpunkte abzustimmen, Erfahrungen bei der Fachkräftesicherung auszutauschen und gute Beispiele zu präsentieren. Außerdem obliegt ihr die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Was wird gefördert
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die 12 regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Pfefferwerk Aktiengesellschaft
Christine Scherer (Projektleitung)
Ulrike Fey (Koordination/Beratung)
Rainer Holland (Koordination/Beratung)
Christinenstr. 18-19
10119 Berlin
Tel.: 030 225091 87
E-Mail: nrav@pwag.net
Hinweis
Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Druckversion
|
Qualifizierung für Beschäftigung
Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen
Wer wird gefördert
Neben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen, Beschäftigte des Bundesprogramms Bürgerarbeit oder anderer Beschäftigungsmaßnahmen an den Maßnahmen teilnehmen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Zur Vermeidung von übermäßiger Fluktuation können vorgeschaltete Einführungsmodule gefördert werden.
Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind nicht zugelassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Teilnahme basiert auch in diesem Programm auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt.
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Für Teilnehmende des Bundesprogramms Bürgerarbeit müssen aufgrund der Kofinanzierung spezifische Maßnahmen angeboten werden, die ausschließlich über Landesmittel zu finanzieren sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Tel.: 030 / 69 00 85 – 14
Ansprechpartner/innen s. Link
Hinweis
Das Programm Qualifizierung für Beschäftigung ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Druckversion
|
Qualifizierungsberatung für Unternehmen
Beratung zur Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen und Identifizierung geeigneter Angebote
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Bezirken
- Neukölln,
- Steglitz-Zehlendorf,
- Tempelhof-Schöneberg,
- Treptow-Köpenick.
Was wird gefördert
- Kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rund um die Weiterbildung des Personals.
- Durchführung von Bildungsbedarfsanalysen,
- Suche nach Bildungsdienstleistern,
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln,
- Hilfe bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Vermittlung von Ansprechpartnerninnen und Ansprechpartnern zu anderen unternehmensspezifischen Themen.
Wichtige Förderbedingungen
Ziel des Projekts ist, die Unternehmen einerseits für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu sensibilisieren und sie andererseits bei der Identifizierung eines geeigneten Angebots umfassend zu unterstützen.
Link zur Website
Kontakt
GesBiT - Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
Karl-Marx-Str. 122
12043 Berlin
Frau Susann Zibulski
Tel.: 030-90239-3366
E-Mail: susann.zibulski@gesbit.de
Frau Barbara Walter
Tel.: 030-90239-3601
E-Mail: barbara.walter@gesbit.de
Hinweis
Das Projekt "Qualifizierungsberatung für Unternehmen" ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Jobcenters Neukölln gefördert.
Druckversion
|
Regionaler Ausbildungsverbund Neukölln
Koordination von Verbundausbildung und Vernetzung regionaler Akteure in den Bereichen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Bezirk Neukölln
Wer wird gefördert
Kleine und mittelständische Betriebe in Berlin-Neukölln, die ausbilden möchten.
Was wird gefördert
Der RAV Neukölln unterstützt regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmt in Neukölln Strategien zur Fachkräftesicherung zwischen den Akteur/innen und Partner/innen ab und entwickelt gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
TÜV Rheinland Akademie Außenstelle Neukölln
Boschweg 13 12057 Berlin
Ansprechpartner/innen s. Link
Hinweis
Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Druckversion
|
Stark für die Ausbildung
Nachhaltige Sensibilisierung und Professionalisierung des Ausbildungspersonals in kleinen und mittleren Unternehmen für den kompetenten Umgang mit sogenannten „schwächeren Jugendlichen“.
Wer wird gefördert
Ausbildungspersonal in insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, welches Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen, Geflüchtete und/oder leistungsstarke Jugendliche inkl. Studienabbrecher/-innen ausbildet oder dies für die Zukunft plant.
Was wird gefördert
Das Programm "Stark für Ausbildung" bietet eine umfassende Wissensdatenbank mit konkreten Antworten und Handlungsleitfäden für zahlreiche wichtige Fragestellungen und besondere Situationen rund um die Ausbildung, Hinweise zu Initiativen und Netzwerkpartnern sowie Trainings zur Stärkung der Kommunikations- und Führungskompetenzen der Ausbilder/-innen.
Das von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (DIHK) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) gemeinsam entwickelte Trainingsprogramm beinhaltet sechs Trainingsmodule jeweils bestehend aus Online-Selbstlerneinheiten und begleitenden Praxisseminaren zur Vertiefung sowie zum Erfahrungsaustausch.
Modul 1: Die erfolgreiche Ansprache potenzieller Auszubildender - Wo, wann, wie?
Modul 2: Der richtige Ausbildungsstart im Unternehmen - Worauf kommt es an?
Modul 3: Die Individualität der Auszubildenden anerkennen und nutzen - Wie führen Sie verbal und nonverbal?
Modul 4: Das gesamte Potenzial von Auszubildenden erschließen - Wie können Sie gemeinsam mehr erreichen?
Modul 5: Geflüchtete und Migranten in und durch Ausbildung integrieren - Wie gelingen Verständigung, Verständnis und Miteinander?
Modul 6: Jugendliche mit Studienerfahrung für die Ausbildung begeistern - Mit welchen Maßnahmen halten Sie Talente am Ball?
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
siehe Link
Hinweis
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und deren Bildungszentren bieten diese Maßnahmen vor Ort an.
Druckversion
|
Transferleistungen
Förderung von beschäftigungsfördernden Transfermaßnahmen durch
Zuschüsse im Rahmen von Betriebsänderungen
Wer wird gefördert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben Anspruch auf die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Der Zuschuss wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gewährt. Der Betrieb ist Antragsberechtigter und Empfänger der Zuschüsse für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Was wird gefördert
Zu den Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören
- ein Coaching
- Vermittlungsvorschläge durch das Unternehmen während des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld sowie
- Angebote von geeigneten Bildungsmaßnahmen bei Qualifizierungsdefiziten
Transferkurzarbeitergeld wird an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) fortsetzen.
Wichtige Förderbedingungen
Informationen zu konjunkturellem Kurzarbeitergeld finden Sie hier
Informationen zu Transferleistungen finden Sie hier
Informationen zu Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie hier
Link zur Website
Kontakt
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service bei der Agentur für Arbeit bundesweit persönlich an über 600 Standorten oder telefonisch unter der Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Hinweis
Bei der Beantragung durch den Arbeitgeber muss das geplante Qualifizierungskonzept durch die Darstellung des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs der vorgesehenen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begründet werden.
Transferleistungen werden von der Bundesagentur für Arbeit erbracht.
Druckversion
|
Übergangsgeld
Förderung von Menschen mit Behinderung zur Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme
Wer wird gefördert
Menschen mit einer Behinderung, die sich beruflich qualifizieren wollen.
Was wird gefördert
Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit erfüllen und an einer Maßnahme
- der beruflichen Weiterbildung,
- der Berufsausbildung oder
- der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung teilnehmen,
für die besondere Leistungen erbracht werden.
Wichtige Förderbedingungen
Auch wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme zum Beispiel eine schulische Ausbildung, die einer betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt ist, erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten in denen Sie nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren.
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsfachkraft.
Link zur Website
Kontakt
Die örtliche Agentur für Arbeit
Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen:
0800 4 5555 00
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Druckversion
|
UnternehmensWert Mensch
Fachberatung für Unternehmen zur Stärkung der Fachkräftesicherung und Beschäftigungsfähigkeit
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Berlin oder Brandenburg ansässig sind.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Inanspruchnahme von Fachberatungen durch autorisierte Fachberater und -beraterinnen.
Unternehmen werden dabei unterstützt, die personellen Anforderungen ihres Unternehmens zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln.
Es geht um die Themenfelder:
- Personalführung
- Chancengleichheit & Diversity
- Gesundheit
- Wissen & Kompetenz
Wichtige Förderbedingungen
Das Unternehmen muss seit mindestens fünf Jahren bestehen und zwischen einem und maximal 250 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in Vollzeit beschäftigen.
Die Erstberatung ist kostenlos.
Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, 20 Prozent trägt das Unternehmen. Die Fachberatung darf – abhängig vom konkreten Unterstützungsbedarf – zwischen einem und 15 Tag(en) dauern und maximal 1.000 Euro/Tag (netto) kosten.
Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von drei Monaten nach der Erstberatung beim Bundesverwaltungsamt erfolgen.
Die regionale Beratungsstelle unterstützt die Unternehmen bei der Antragsstellung. Zuwendungsempfänger der Förderung ist nicht die Fachberaterin oder der Fachberater, sondern ausschließlich das Unternehmen, welches den Berater beauftragt.
Link zur Website
Kontakt
für Betriebe im Land Berlin:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH
Wichmanstraße 6
10787 Berlin
Veronika Schlasze
Tel: 030 417498622
E-Mail: schlasze.veronika@fbb.de
für Betriebe in Ostbrandenburg
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Peter Wölffling
Tel.: 0335 5621200
E-Mail: woelffling@ihk-projekt.de
Monika Köckeritz
Tel.: 0335 5621200
E-Mail: koeckeritz@ihk-projket.de
Hinweis
Das Programm unternehmensWert:Mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Druckversion
|
Weiterbildungsförderung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) - vormals WeGebAU
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Kompetenzanpassung und -weiterentwicklung an den technologischen Fortschritt und Strukturwandel.
Wer wird gefördert
Alle Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsverhältnisses. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Was wird gefördert
Abschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einen Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahren Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der Abschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Ein Eigenanteil wird vorausgesetzt. Für die Fehlzeiten wird - abhängig von der Betriebsgröße - ein Arbeitsentgeltzuschuss geleistet.
- Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent sowie bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Kleine und mittlere Unternehmen (mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent, insofern Beschäftigte schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind sowie bis zu 50 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Größere Unternehmen (mind. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt von bis zu 25 Prozent.
- Große Unternehmen (2.500 und mehr Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 15 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent, insofern Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen sowie bis zu 25 Prozent zum Arbeitsentgelt.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses (Teilquakifikation, Umschulung, Vorbereitung auf Externen-/Nichtschülerprüfung) können unabhängig von der Betriebsgröße 100 Prozent zu den Kosten sowie bis zu 100 Prozent beim Arbeitsentgelt gefördert werden.
Wichtige Förderbedingungen
- während der letzten vier Jahre darf keine Förderung für die betreffende Person über dieses Programm erfolgt sein.
- Das Unternehmen stellt den Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit vor Beginn der Qualifizierung.
- Die Beschäftigen müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben.
- Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt.
- Die Dauer einer Maßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen und diese muss ganz oder teilweise während der eigentlichen Arbeitszeit stattfinden.
- Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Träger und die Maßnahme sind für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen.
Link zur Website
Kontakt
Wenden Sie Sich bitte an die regionale Agentur für Arbeit am Standort des Arbeitgebers, den Arbeitgeberservice oder an die Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)
Druckversion
|
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach sehr gutem Berufsabschluss bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Wer wird gefördert
Die Absolventinnen und Absolventen müssen unter 25 Jahre alt sein (dabei können die Zeiten für Elternzeit und Ähnliches angerechnet werden).
Das Kriterium "qualifiziert" wird nachgewiesen durch
- das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut “ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder berufsbegleitendes Studium, die fachlich auf der Berufsausbildung aufbauen.
Wichtige Förderbedingungen
Beschäftige stellen den Antrag an die Institution, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war.
Link zur Website
Kontakt
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung mbH
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel.: 0228 62931-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Hinweis
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Druckversion
|
Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitshilfen im Betrieb
Behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel (Treppenlifte, Schreibtische, sanitäre Anlagen, etc.)
Wer wird gefördert
Es werden Arbeitgeber gefördert, die schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, (weiter)beschäftigen wollen.
Was wird gefördert
Als Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb sind solche Aufwendungen anzusehen, die für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes eines bestimmten Versicherten zusätzlich erforderlich sind. Hierzu zählen Umbauten wie Auffahrrampen, Treppenlifte, behindertengerechte sanitäre Anlagen.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Bertha von Suttner Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5510
Hinweis
Soweit eine behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht einen einzelnen Versicherten betrifft, sondern ein Mittel zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte schlechthin ist, ist nicht der Reha-Träger, sondern neben dem Arbeitgeber gegebenenfalls das Integrationsamt zuständig.
Druckversion
|