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Bildungszeit

Was ist Bildungszeit?
Das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) ist ein fester Bestandteil der Bildungs- und Weiterbildungspolitik des Landes Berlin.

Es bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern  gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als im Sinne des BiZeitG als anerkannt geltenden Veranstaltungen. Dazu zählen berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen durchgeführt werden.
Diese Veranstaltungen dienen der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch ist unabhängig vom Lebensalter.

Wieviel Bildungszeit steht mir zu?
Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, sofern die anspruchsberechtigte Person regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitet. Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung des Anspruchs auf zehn Arbeitstage erfolgen.

Eine Liste der in Berlin anerkannten Bildungszeitveranstaltungen finden Sie hier:
Link zur Webseite

Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)